|
11.05.2007 | Sozialministerium beantwortet Kleine Anfrage von Sabine Kurtz
Zahl der Feuerbestattungen im Land steigt - trotzdem Überkapazitäten bei Krematorien
In Baden-Württemberg werden gegenwärtig 25 Krematorien betrieben. 17 davon sind in kommunaler und acht in privater Hand. Dies geht aus einer Antwort des baden-württembergischen Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der Leonberger CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz hervor. Nach weiteren Angaben des Ministeriums sind derzeit der Landesregierung keine Planungen für neue Krematorien im Land bekannt.
Kurtz hatte sich in ihrer neun Fragen umfassenden Kleinen Anfrage auch nach den vorhandenen Kapazitäten zur Feuerbestattung erkundigt. Dazu erklärt das Ministerium für Arbeit und Soziales, dass in Baden-Württemberg Überkapazitäten bei der Kremation Verstorbener bestünden, ein Mangel sei nicht erkennbar. Genaue statistische Angaben – auch danach hatte sich die CDU-Abgeordnete erkundigt – über die Zahl der jährlich vorgenommenen Feuerbestattungen im Lande liegen allerdings nicht vor. Das Ministerium unterstreicht jedoch in seiner Antwort: „Grundsätzlich kann hierzu allerdings gesagt werden, dass seit Jahren die Zahl der Feuerbestattungen steigt und inzwischen eine Größenordnung zwischen 35 und 40 Prozent zu vermuten ist.“
Sabine Kurtz wollte zudem wissen, ob der Landesregierung religiöse oder wertebezogene Bedenken gegenüber der Feuerbestattung bekannt sind. In der Antwort dazu heißt es, dass sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche aus christlicher Überzeugung an der Erdbestattung festhalten, jedoch auch die Feuerbestattung akzeptieren würden. Die rituellen Vorschriften der Muslime ließen hingegen keine Feuerbestattung zu. Darüber hinaus seien den Ministerien keine weiteren religiösen oder wertebezogenen Bedenken gegenüber der Einäscherung bekannt.
Erkundigt hat sich die Leonberger CDU-Landtagsabgeordnete ferner nach den rechtlichen Vorschriften und Regelungen beim Bau und Betrieb von Krematorien, vor allem im Blick auf Standort, Kapazitäten und Umweltbeeinträchtigungen. Das Stuttgarter Ministerium weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass nach dem Bestattungsgesetz ein Krematorium „würdig und entsprechend den polizeilichen Erfordernissen zu gestalten und zu betreiben ist.“ Deshalb sei kein Krematorium genehmigungsfähig, dessen Standort von der Genehmigungsbehörde als unwürdig beurteilt werde. Krematorien müssten so beschaffen sein, „dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren sowie erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu befürchten sind.“
Kurtz wollte in ihrer Kleinen Anfrage von der Landesregierung außerdem wissen, wie sie ein vom Bundesverwaltungsgericht bestätigtes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bewerte, in dem in einer bayerischen Gemeinde der Bau eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet untersagt worden sei. In der Antwort heißt es: „Das Ministerium für Arbeit und Soziales ist der Ansicht, dass ein Gewerbegebiet grundsätzlich kein passender Ort ist, an dem ein Krematorium würdevoll betrieben werden kann. Allerdings hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 30. 6. 2005 die Auffassung vertreten, dass ein Krematorium im Ausnahmefall durchaus mit der Eigenart eines Gewerbegebiets vereinbar sein kann. Die Genehmigungsbehörde muss sich somit mit den Besonderheiten des jeweiligen Gewerbegebiets auseinander setzen und in jedem Einzelfall entscheiden.“ Abschließend weist das Ministerium darauf, dass im Rahmen einer Novellierung des Bestattungsrechts in Baden-Württemberg derzeit keine Änderung der geltenden Rechtslage bei Krematorien vorgesehen sei.
|