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Clemens Binninger, für Sie im Deutschen Bundestag in Berlin

Sabine Kurtz, Leonberg, ist die CDU-Kandidatin fÞr die Landtagswahl 2006 im Wahlkreis 6 (Leonberg - Herrenberg)

GÞnther Oettinger, zur persànlichen Seite des Ministerprâsidenten von Baden-WÞrttemberg


18.08.2007 | Gönner greift Vorstoß von Kurtz auf:

Fahrverbote dürfen Handwerksbetriebe nicht in ihrer Existenz gefährden

„Das Land Baden-Württemberg wird selbstverständlich darauf achten, dass Gewerbetreibende durch Fahrverbote nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden.“ Das hat Umweltministerin Tanja Gönner der Leonberger CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz in einem Schreiben versichert. Die Abgeordnete hatte sich wegen der geplanten „Umweltzone Leonberg“ an die baden-württembergische Umweltministerin gewandt und dabei unter anderem auf die Situation eines Handwerksbetriebes in Leonberg verwiesen, der sich durch die geplanten Fahrverbote in seiner Existenz gefährdet sieht. Insbesondere wegen der erwarteten enormen Kosten für den größtenteils nachrüstungsbedürftigen Fuhrpark des Familienbetriebes.

Tanja Gönner weist in dem Brief an Sabine Kurtz darauf hin, dass die Ursache für die Probleme des Betriebes im unzureichenden Nachrüstungsangebot für Nutzfahrzeuge in der ersten Jahreshälfte 2007 liegen dürften: „Während nämlich bei Personenkraftwagen das Angebot für Nachrüstungsmöglichkeiten seit Anfang des Jahres sehr gut ist, gab es kaum Nachrüstmöglichkeiten für Nutzfahrzeuge, weil noch bundesrechtliche Voraussetzungen für die Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen sowie von leichten Nutzfahrzeugen und von Diesel-Personenkraftwagen der Euro-1-Abgasstufe fehlten“, unterstreicht die Ministerin. Seit 1. Juni 2007 sei die 30. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die nun die technischen Vorgaben für die Nachrüstung dieser Fahrzeuge festschreibe. Der Nachrüstungsmarkt für Nutzfahrzeuge sei zwischenzeitlich angelaufen, das Angebot werde sukzessive erweitert. Das baden-württembergische Umweltministerium werde zusammen mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes in den nächsten Monaten verstärkt Aufklärung und Werbung für die Nachrüstung betreiben, versichert Gönner der Leonberger CDU-Landtagsabgeordneten. Im Übrigen zeigte sich die Umweltministerin „zuversichtlich, dass der Leonberger Betrieb ab der zweiten Jahreshälfte 2007 den größten Teil seiner Fahrzeuge nachrüsten kann.“

Gönner betont in dem Schreiben an Sabine Kurtz, dass ihr Haus die Zeit bis Anfang 2008 nutzen werde, „um eine möglichst reibungslose und praktische Umsetzung von Fahrverboten und der Erteilung von Ausnahmen sicherzustellen. So erarbeiten wir etwa mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Innenministerium ein Ausnahmekonzept als Hilfestellung für die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen, um landesweit eine möglichst einheitliche und schnelle Ausnahmeerteilung gewährleisten zu können.“ Hierbei sei unter anderem angedacht, dass für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Diensten, etwa von Handwerkern und Lieferanten, für einen Übergangszeitraum generelle Ausnahmen gewährt werden können, „wenn eine Nachrüstung nachweislich nicht möglich ist.“

Für besonders wichtig hält Sabine Kurtz die Zusage der Ministerin, wonach im Rahmen des Ausnahmekonzeptes sichergestellt werden soll, „dass ein Gewerbetreibender durch die Nachrüstung oder die Ersatzbeschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen nicht in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wird.“ Wie Tanja Gönner schreibt, habe sie deshalb bei der Gestaltung dieser Regelung die von der CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz vorgetragene Fallkonstellation in ihre Überlegungen einfließen lassen. Die Ministerin kündigt zugleich an, das Ausnahmekonzept mit allen Beteiligten abschließend abzustimmen und nach den Sommerferien der Öffentlichkeit vorzustellen.

Kurtz hatte in ihrem Brief an die Ministerin auch auf Befürchtungen von Leonberger Geschäftsleuten hingewiesen, die durch die Ausweisung einer Umweltzone Umsatzeinbussen und Wettbewerbsnachteile befürchten. Nach Auffassung Gönners seien hingegen die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in der stark belasteten Leonberger Innenstadt nicht als Gefahr, sondern als Chance für Handel und Gewerbe in der Stadt anzusehen. Die Ausweisung einer Umweltzone mit Fahrverboten werde sich deshalb im Ergebnis nicht negativ auf Wirtschaft und Handel in Leonberg auswirken. Die Umweltministerin weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Behörden eingreifen müssen, wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. „Umweltzonen und Fahrverbote können nach dem Immissionsschutzrecht nur dort erlassen werden, wo die gesetzlichen Grenzwerte überschritten sind oder eine solche Überschreitung droht. Diese Voraussetzungen liegen für Leonberg vor, nicht hingegen für benachbarte Städte wie zum Beispiel Gerlingen, Sindelfingen oder Rutesheim.“

In Leonberg angestellten Überlegungen, auch Autobahnen in Umweltzonen einzubeziehen, erteilt die Ministerin eine Absage: „Weil die regelmäßig außerorts gelegenen Autobahnen keine wesentlichen Beiträge zur lokalen Schadstoffbelastung in den besonders belasteten innerstädtischen Bereichen leisten und eine bundes- und europaweit erforderliche Durchgängigkeit des Verkehrs gewährleistet werden muss. Dies entspricht der Vorgehensweise auch in anderen Bundesländern, in denen ab Anfang 2008 ebenfalls Umweltzonen und Fahrverbote eingeführt werden sollen.“

Die Umweltministerin erklärt abschließend: „Mit der Verschiebung der Fahrverbote auf Anfang 2008 haben wir auch den Handwerkern und Gewerbetreibenden in Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnet, ihre älteren Nutzfahrzeuge nachzurüsten und so Fahrverbote zu vermeiden. Ich gehe ferner davon aus, dass es nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit kommen wird, da die wirtschaftliche Situation von Gewerbetreibenden im Rahmen der möglichst praktischen Umsetzung von Maßnahmen und der Erteilung von Ausnahmen besonders berücksichtigt werden soll. Damit soll sowohl den berechtigten wirtschaftlichen Erfordernissen als auch den Belangen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Rechnung getragen werden.“

Sabine Kurtz begrüßt die Klarstellungen der Ministerin und verweist darauf, dass es jetzt auf die Ausformung der Ausnahmebestimmungen ankomme. Immerhin sei es zielführend gewesen, auf die Nachrüstungsproblematik von Handwerksbetrieben hinzuweisen. Nicht von der Hand zu weisen ist nach Ansicht der CDU-Abgeordneten, dass Leonberg durch seine besondere Lage als europäisches Autobahndrehkreuz zwangsläufig eine höhere Schadstoffbelastung aufweise. Dass dies bei den Messungen unberücksichtigt bleibe, leuchte ihr immer noch nicht ein: „Bei den Fahrverboten darf die besondere Situation einer Gemeinde nicht unberücksichtigt bleiben.“


Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner.

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