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18.08.2007 | Gönner greift Vorstoß von
Kurtz auf:
Fahrverbote dürfen Handwerksbetriebe nicht in ihrer
Existenz gefährden
„Das Land Baden-Württemberg wird selbstverständlich darauf achten,
dass Gewerbetreibende durch Fahrverbote nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz
gefährdet werden.“ Das hat Umweltministerin Tanja Gönner der
Leonberger CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz in einem Schreiben versichert.
Die Abgeordnete hatte sich wegen der geplanten „Umweltzone Leonberg“ an
die baden-württembergische Umweltministerin gewandt und dabei unter anderem
auf die Situation eines Handwerksbetriebes in Leonberg verwiesen, der sich durch
die geplanten Fahrverbote in seiner Existenz gefährdet sieht. Insbesondere
wegen der erwarteten enormen Kosten für den größtenteils nachrüstungsbedürftigen
Fuhrpark des Familienbetriebes.
Tanja Gönner weist in dem Brief an Sabine Kurtz darauf hin, dass die Ursache
für die Probleme des Betriebes im unzureichenden Nachrüstungsangebot
für Nutzfahrzeuge in der ersten Jahreshälfte 2007 liegen dürften: „Während
nämlich bei Personenkraftwagen das Angebot für Nachrüstungsmöglichkeiten
seit Anfang des Jahres sehr gut ist, gab es kaum Nachrüstmöglichkeiten
für Nutzfahrzeuge, weil noch bundesrechtliche Voraussetzungen für die
Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen sowie von leichten Nutzfahrzeugen
und von Diesel-Personenkraftwagen der Euro-1-Abgasstufe fehlten“, unterstreicht
die Ministerin. Seit 1. Juni 2007 sei die 30. Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrsordnung in Kraft, die nun die technischen Vorgaben für
die Nachrüstung dieser Fahrzeuge festschreibe. Der Nachrüstungsmarkt
für Nutzfahrzeuge sei zwischenzeitlich angelaufen, das Angebot werde sukzessive
erweitert. Das baden-württembergische Umweltministerium werde zusammen mit
den Kommunalen Landesverbänden und dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes
in den nächsten Monaten verstärkt Aufklärung und Werbung für
die Nachrüstung betreiben, versichert Gönner der Leonberger CDU-Landtagsabgeordneten.
Im Übrigen zeigte sich die Umweltministerin „zuversichtlich, dass
der Leonberger Betrieb ab der zweiten Jahreshälfte 2007 den größten
Teil seiner Fahrzeuge nachrüsten kann.“
Gönner betont in dem Schreiben an Sabine Kurtz, dass ihr Haus die Zeit bis
Anfang 2008 nutzen werde, „um eine möglichst reibungslose und praktische
Umsetzung von Fahrverboten und der Erteilung von Ausnahmen sicherzustellen. So
erarbeiten wir etwa mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Innenministerium
ein Ausnahmekonzept als Hilfestellung für die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden
bei den Stadt- und Landkreisen, um landesweit eine möglichst einheitliche
und schnelle Ausnahmeerteilung gewährleisten zu können.“ Hierbei
sei unter anderem angedacht, dass für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung
mit lebensnotwendigen Gütern und Diensten, etwa von Handwerkern und Lieferanten,
für einen Übergangszeitraum generelle Ausnahmen gewährt werden
können, „wenn eine Nachrüstung nachweislich nicht möglich
ist.“
Für besonders wichtig hält Sabine Kurtz die Zusage der Ministerin,
wonach im Rahmen des Ausnahmekonzeptes sichergestellt werden soll, „dass
ein Gewerbetreibender durch die Nachrüstung oder die Ersatzbeschaffung von
gewerblich genutzten Fahrzeugen nicht in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet
wird.“ Wie Tanja Gönner schreibt, habe sie deshalb bei der Gestaltung
dieser Regelung die von der CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz vorgetragene
Fallkonstellation in ihre Überlegungen einfließen lassen. Die Ministerin
kündigt zugleich an, das Ausnahmekonzept mit allen Beteiligten abschließend
abzustimmen und nach den Sommerferien der Öffentlichkeit vorzustellen.
Kurtz hatte in ihrem Brief an die Ministerin auch auf Befürchtungen von
Leonberger Geschäftsleuten hingewiesen, die durch die Ausweisung einer Umweltzone
Umsatzeinbussen und Wettbewerbsnachteile befürchten. Nach Auffassung Gönners
seien hingegen die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in
der stark belasteten Leonberger Innenstadt nicht als Gefahr, sondern als Chance
für Handel und Gewerbe in der Stadt anzusehen. Die Ausweisung einer Umweltzone
mit Fahrverboten werde sich deshalb im Ergebnis nicht negativ auf Wirtschaft
und Handel in Leonberg auswirken. Die Umweltministerin weist in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hin, dass die Behörden eingreifen müssen,
wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. „Umweltzonen
und Fahrverbote können nach dem Immissionsschutzrecht nur dort erlassen
werden, wo die gesetzlichen Grenzwerte überschritten sind oder eine solche Überschreitung
droht. Diese Voraussetzungen liegen für Leonberg vor, nicht hingegen für
benachbarte Städte wie zum Beispiel Gerlingen, Sindelfingen oder Rutesheim.“
In Leonberg angestellten Überlegungen, auch Autobahnen in Umweltzonen einzubeziehen,
erteilt die Ministerin eine Absage: „Weil die regelmäßig außerorts
gelegenen Autobahnen keine wesentlichen Beiträge zur lokalen Schadstoffbelastung
in den besonders belasteten innerstädtischen Bereichen leisten und eine
bundes- und europaweit erforderliche Durchgängigkeit des Verkehrs gewährleistet
werden muss. Dies entspricht der Vorgehensweise auch in anderen Bundesländern,
in denen ab Anfang 2008 ebenfalls Umweltzonen und Fahrverbote eingeführt
werden sollen.“
Die Umweltministerin erklärt abschließend: „Mit der Verschiebung
der Fahrverbote auf Anfang 2008 haben wir auch den Handwerkern und Gewerbetreibenden
in Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnet, ihre älteren
Nutzfahrzeuge nachzurüsten und so Fahrverbote zu vermeiden. Ich gehe ferner
davon aus, dass es nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der gewerblichen
Tätigkeit kommen wird, da die wirtschaftliche Situation von Gewerbetreibenden
im Rahmen der möglichst praktischen Umsetzung von Maßnahmen und der
Erteilung von Ausnahmen besonders berücksichtigt werden soll. Damit soll
sowohl den berechtigten wirtschaftlichen Erfordernissen als auch den Belangen
des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Rechnung getragen werden.“
Sabine Kurtz begrüßt die Klarstellungen der Ministerin und verweist
darauf, dass es jetzt auf die Ausformung der Ausnahmebestimmungen ankomme. Immerhin
sei es zielführend gewesen, auf die Nachrüstungsproblematik von Handwerksbetrieben
hinzuweisen. Nicht von der Hand zu weisen ist nach Ansicht der CDU-Abgeordneten,
dass Leonberg durch seine besondere Lage als europäisches Autobahndrehkreuz
zwangsläufig eine höhere Schadstoffbelastung aufweise. Dass dies bei
den Messungen unberücksichtigt bleibe, leuchte ihr immer noch nicht ein: „Bei
den Fahrverboten darf die besondere Situation einer Gemeinde nicht unberücksichtigt
bleiben.“

Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner.
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