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23.08.2007 | Gärtringer Firma Bauconcept
fordert Vorlaufzeiten und klare Informationen über
Wärmegesetz
Sabine Kurtz: Klimaschonende Heizungen sollen
Standard werden
CO2-Emmissionen
verringern – 3,5 Mio. Euro Fördermittel eingeplant
Für
verbindliche Klarheit über den exakten Inhalt
und das Inkrafttreten des von der Landesregierung in Baden-Württemberg
geplanten „Wärmegesetzes“ haben Geschäftsführer
Wolfgang Frey und Architekt Bernd Geisel von der Gärtringer
Firma Bauconcept in einem Gespräch mit der Leonberger
CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz plädiert. „Wir
brauchen eine vernünftige Vorlaufzeit, um unseren Kunden
genau sagen zu können, was zusätzlich finanziell
auf sie zukommt“, unterstrich Geisel in diesem Zusammenhang.
Auf Grund erheblich gestiegener Materialkosten beispielsweise
bei Glas und Blech, der höheren Mehrwertsteuer sowie verschiedener
gesetzlicher Maßnahmen habe sich der Bau eines Hauses
seit Januar 2007 schon um rund 15.000 Euro verteuert. Wenn
durch das geplante Wärmegesetz nochmals 6.000 bis 7.000
Euro hinzukämen, führe das zu einer Verunsicherung
bei potentiellen Käufern und Kunden. Insbesondere für
junge Familien könnte der Wunsch nach eigenen vier Wänden
deshalb zu Problemen führen, befürchten Geisel und
Frey. Beide erklärten gegenüber der Abgeordneten,
der bislang bekannt gewordene Zeitplan, wonach das Gesetz noch
in diesem Jahr oder spätestens zu Beginn des nächsten
Jahres in Kraft treten soll, sei zu eng. „Wir haben keine
Zeit, darauf zu reagieren.“ Frey und Geisel sprachen
sich nachdrücklich dafür aus, mindestens ein halbes
Jahr vor Rechtsgültigkeit des Gesetzes den genauen Text
allen davon betroffenen mittelständischen Unternehmen
zur Verfügung zu stellen, „damit entsprechend disponiert
werden kann.“ Dies sei auch für ihre im Umkreis
von rund 50 Kilometern um Stuttgart tätige und in Gärtringen
ansässige Bauconcept Projektentwicklungs GmbH, die auf
den Bau von Doppel-, Ketten und Reihenhäusern sowie die
Entwicklung und Erschließung von Wohnbaugrundstücken
spezialisiert ist, von essentiellem Interesse.
Sabine Kurtz erklärte in dem Gespräch, dass die Landesregierung
den Entwurf für das Wärmegesetz im Juli beschlossen
und auf den parlamentarischen Weg gebracht habe. Er befinde
sich derzeit in der Anhörung. Ziel des Gesetzentwurfes
sei es, im Interesse des Klimaschutzes eine anteilige Nutzung
erneuerbarer Energien bei Wohngebäuden zum Standard zu
machen. Die CDU-Landtagsfraktion habe den Anstoß für
dieses Gesetz gegeben: „Während im Bereich der Stromerzeugung
die erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren eine steile
Entwicklung genommen haben, gilt es jetzt, auch im Wärmebereich
Potentiale zu erschließen.“ 30 % der Kohlendioxid-Emmissionen
in Baden-Württemberg von jährlich insgesamt 74 Millionen
Tonnen würden durch Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung
verursacht.
Vorgesehen sei, für Neubauten, für die der Bauantrag
ab dem 1. April 2008 gestellt werde oder mit deren Bau ab dem
1. April 2008 begonnen werden dürfe, einen Pflichtanteil
an erneuerbaren Energien von mindestens 20 Prozent des jährlichen
Wärmebedarfs festzuschreiben. Bei Wohngebäuden im
Bestand gelte ein Pflichtanteil von mindestens zehn Prozent
des jährlichen Wärmebedarfs ab dem 1. Januar 2010,
wenn die Heizungsanlage ausgetauscht werde.
Dass es der CDU ernst sei mit dem Klimaschutz, beweist nach
Aussage von Sabine Kurtz, dass ihre Fraktion dafür gesorgt
habe, dass im Doppelhaushalt 2007/08 Fördermittel in Höhe
von 3,5 Mio. Euro eingestellt wurden, um das neue Gesetz zu
flankieren. Die Förderung solle durch Zinsverbilligung
von Darlehen erfolgen. „Wir rechnen mit einer Verringerung
des Zinssatzes um 0,75 Prozent.“
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