30.08.2007 |
Binninger verhandelt
Online-Durchsuchung bei Terrorverdächtigen An
den derzeit laufenden Verhandlungen zwischen Union und SPD über
die Durchführung von sogenannten Online-Durchsuchungen ist auch
der Böblinger Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger beteiligt.
Bei den Gesprächen, an denen auch Vertreter des Bundesinnenministeriums
und des Bundesjustizministeriums teilnehmen, geht es vor
allen Dingen um die Klärung technischer und rechtlicher
Fragen. Mit der Online-Durchsuchung soll das Bundeskriminalamt
die Möglichkeit erhalten, mittels einer Software den
Computer eines Terrorverdächtigen nach belastendem
Beweismaterial zu durchsuchen. Da nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden bei erkannten Terrorverdächtigen
das Internet und der PC eine immer stärkere Rolle
für das Anwerben von Terroristen sowie der Vorbereitung
und Durchführung von Anschlägen spielen, ist
ein solches Ermittlungsinstrument für das BKA unverzichtbar.
Binninger unterstützt die Online-Durchsuchung nachdrücklich
und belegt ihre Notwendigkeit: „Es ist niemand zu
vermitteln, dass zur Verhinderung von Terroranschlägen
zwar schriftliche Dokumente beschlagnahmt, Telefongespräche
abgehört und Wohnungen mit technischen Mitteln überwacht
werden dürfen, dies aber mit der Festplatte des Computers
eines Terrorverdächtigen nicht möglich sein soll.
Der Computer von Terrorverdächtigen darf nicht zum
rechtsfreien Raum werden.“
Nach Einschätzung des BKA ist davon auszugehen, dass
eine solche Maßnahme nicht mehr als 10 bis 15 mal
pro Jahr durchgeführt wird. Auch Binninger hält
diese Zahl für realistisch, denn, so der Wahlkreisabgeordnete
abschließend, die Maßnahme beziehe sich nur
auf Terrorverdächtige und soll nur nach richterlicher
Anordnung erfolgen. |