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26.10.2007
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Nemeth zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: Vorschriften einhalten
Nachdem das Landesnichtraucherschutzgesetz, das den Nichtraucherschutz
u. a. in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten
regelt, am 1. August 2007 in Kraft getreten ist, gib es
zunehmend Diskussionen über einen zusätzlichen
Regelungsbedarf in Betrieben. Dies hat der Böblinger
Landtagsabgeordnete Paul Nemeth zum Anlass genommen, eine
Kleine Anfrage zum Thema „Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz“ an
die Landesregierung zu richten.
Nach Auskunft der Landesregierung hat der Arbeitgeber gemäß der
Arbeitsstättenverordnung die erforderlichen Maßnahmen
zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten
in Betrieben wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch
Tabakrauch geschützt sind. Mit Wirkung vom 1. September
2007 sei im Rahmen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes
zudem die Bestimmung eingefügt worden, dass der Arbeitgeber,
soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne
Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot
zu erlassen habe. Damit dürfte schon jetzt in den
Betrieben weitgehend ein Rauchverbot am Arbeitsplatz zum
Tragen kommen. So müsse der Arbeitgeber durch eine
Beurteilung der Arbeitsbedingungen die erforderlichen Maßnahmen
ergreifen, um die nicht rauchenden Beschäftigten vor
gesundheitsgefährdendem Tabakrauch zu schützen.
Teilweise seien für Raucher und Nichtraucher getrennte
Büros bzw. spezielle Raucherräume oder -ecken
in den Betrieben geschaffen worden. Der Arbeitgeber habe
diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen
und erforderlichenfalls zu verbessern. Bei gegebenem Anlass
würden die im Betrieb getroffenen Arbeitschutzmaßnahmen
zum Nichtraucherschutz auch von den Arbeitsschutzbehörden überprüft.
Zudem würden aufgrund von Nichtraucherschutzgesetzen
auf Bundes- und Landesebene inzwischen Rauchverbote u.
a. in Behörden und Einrichtungen des Bundes, des Landes
und der Kommunen, in Krankenhäusern, Schulen Gaststätten,
und Diskotheken sowie in Verkehrsmitteln des öffentlichen
Personenverkehrs gelten.
Als zusätzliche Maßnahme zum Nichtraucherschutz
hätten die Landesgesundheitsminister den Bund gebeten,
die Arbeitsstättenverordnung weiter anzupassen. Dies
soll insbesondere Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr
betreffen.
Nemeth betonte: „Mit dem Landesnichtraucherschutzgesetz
haben wir einen großen und wichtigen Schritt hin
zu einem verbesserten Schutz von Nichtrauchern vor den
Gefahren des Passivrauchens gemacht. Die Gesetzeslage ist
aus meiner Sicht derzeit zufriedenstellend. Es ist wichtig,
darauf zu achten, dass die geltenden Vorschriften auch
eingehalten werden und Nichtraucher wirksam und effektiv
geschützt werden – auch und gerade am Arbeitsplatz.“
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