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GÞnther Oettinger, zur persànlichen Seite des Ministerprâsidenten von Baden-WÞrttemberg


26.10.2007 |

Nemeth zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: Vorschriften einhalten

Nachdem das Landesnichtraucherschutzgesetz, das den Nichtraucherschutz u. a. in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten regelt, am 1. August 2007 in Kraft getreten ist, gib es zunehmend Diskussionen über einen zusätzlichen Regelungsbedarf in Betrieben. Dies hat der Böblinger Landtagsabgeordnete Paul Nemeth zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage zum Thema „Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz“ an die Landesregierung zu richten.

Nach Auskunft der Landesregierung hat der Arbeitgeber gemäß der Arbeitsstättenverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Betrieben wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Mit Wirkung vom 1. September 2007 sei im Rahmen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes zudem die Bestimmung eingefügt worden, dass der Arbeitgeber, soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen habe. Damit dürfte schon jetzt in den Betrieben weitgehend ein Rauchverbot am Arbeitsplatz zum Tragen kommen. So müsse der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die nicht rauchenden Beschäftigten vor gesundheitsgefährdendem Tabakrauch zu schützen. Teilweise seien für Raucher und Nichtraucher getrennte Büros bzw. spezielle Raucherräume oder -ecken in den Betrieben geschaffen worden. Der Arbeitgeber habe diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Bei gegebenem Anlass würden die im Betrieb getroffenen Arbeitschutzmaßnahmen zum Nichtraucherschutz auch von den Arbeitsschutzbehörden überprüft.

Zudem würden aufgrund von Nichtraucherschutzgesetzen auf Bundes- und Landesebene inzwischen Rauchverbote u. a. in Behörden und Einrichtungen des Bundes, des Landes und der Kommunen, in Krankenhäusern, Schulen Gaststätten, und Diskotheken sowie in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs gelten.

Als zusätzliche Maßnahme zum Nichtraucherschutz hätten die Landesgesundheitsminister den Bund gebeten, die Arbeitsstättenverordnung weiter anzupassen. Dies soll insbesondere Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr betreffen.

Nemeth betonte: „Mit dem Landesnichtraucherschutzgesetz haben wir einen großen und wichtigen Schritt hin zu einem verbesserten Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Passivrauchens gemacht. Die Gesetzeslage ist aus meiner Sicht derzeit zufriedenstellend. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die geltenden Vorschriften auch eingehalten werden und Nichtraucher wirksam und effektiv geschützt werden – auch und gerade am Arbeitsplatz.“

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