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GÞnther Oettinger, zur persànlichen Seite des Ministerprâsidenten von Baden-WÞrttemberg


26.11.2007 |

CDL begrüsst JU-Initiative:
Aktive Sterbehilfe stoppen

Zur Ankündigung der Schweizer Sterbehilfeorganisation „Dignitas“, in Deutschland Beihilfe zum Selbstmord leisten zu wollen und damit einen Präzedenzfall zu schaffen, hat der Bundesvorsitzende der Jungen Union Deutschlands, Philipp Mißfelder, eine Erklärung veröffentlicht.

Dazu erklärt die Vorsitzende des Kreisverbandes Böblingen der Christdemokraten für das Leben (CDL), Katharina Heubach (Gärtringen-Rohrau), daß sie vollinhaltlich hinter der Erklärung des JU-Bundesvorsitzenden stehe. "Ich bin froh und dankbar für diese Initiative von Philipp Mißfelder", betont Katharina Heubach. Die Erklärung entspreche Wort für Wort auch der Haltung der CDL. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Aktive Sterbehilfe widerspricht unserem christlichen Verständnis von der unveräußerlichen Würde des Menschen und ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die Junge Union Deutschlands lehnt daher jede Form aktiver Sterbehilfe als ethisch unzulässig ab.

Die Ankündigung der Schweizer Sterbehilfeorganisation ,Dignitas‘, über ihren deutschen Ableger ,Dignitate‘ auch hierzulande gewerbsmäßig Beihilfe zum Selbstmord leisten zu wollen und dadurch einen Präzedenzfall zu schaffen, ist alarmierend. Dieser offene Aufruf zum Rechtsbruch ist nicht hinnehmbar. Die Politik ist daher gefordert, ein Verbot dieser Organisation in Deutschland zu prüfen und dann auch durchzusetzen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Schutz des Lebens muss sowohl am Anfang des Lebens als auch am Ende gewährleistet sein. Statt die Tötung auf Verlangen zu legalisieren, gilt es, die palliativmedizinische Versorgung und die schmerztherapeutischen Angebote auszubauen sowie die Hospize zu stärken. Todkranke haben einen Anspruch auf umfassende ärztliche Betreuung.

Aus Sicht der Jungen Union ist der Versuch, aktive Sterbehilfe in Deutschland anzubieten, unverantwortlich. Stattdessen müssen endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, Standards bei der Sterbebegleitung einzuführen und die Finanzierung solcher Leistungen durch die Krankenkassen festzulegen.“

ZG07112402 - 24.11.2007
Permalink: http://www.zenit.org/article-13882?l=german
An der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen sterben

Bischof Scheuer über die Frage nach einem „Recht“ auf den eigenen Tod

INNSBRUCK, 24. November 2007 (ZENIT.org).- Wir veröffentlichen Abschnitte aus einem Vortrag, den der Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer gehalten hat.
„Niemand darf sich das Recht anmaßen, einem unschuldigen menschlichen Geschöpf direkt den Tod zuzufügen.“

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