| 26.11.2007 |
CDL begrüsst JU-Initiative:
Aktive Sterbehilfe stoppen
Zur Ankündigung der Schweizer Sterbehilfeorganisation „Dignitas“,
in Deutschland Beihilfe zum Selbstmord leisten zu wollen
und damit einen Präzedenzfall zu schaffen, hat der Bundesvorsitzende
der Jungen Union Deutschlands, Philipp Mißfelder, eine
Erklärung veröffentlicht.
Dazu erklärt die
Vorsitzende des Kreisverbandes Böblingen der Christdemokraten
für das Leben (CDL), Katharina Heubach (Gärtringen-Rohrau),
daß sie vollinhaltlich hinter der Erklärung des
JU-Bundesvorsitzenden stehe. "Ich bin froh und dankbar
für diese Initiative von Philipp Mißfelder",
betont Katharina Heubach. Die Erklärung entspreche Wort
für Wort auch der Haltung der CDL. Sie hat folgenden
Wortlaut: „Aktive Sterbehilfe widerspricht unserem christlichen Verständnis
von der unveräußerlichen Würde des Menschen und ist
mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die Junge Union Deutschlands lehnt
daher jede Form aktiver Sterbehilfe als ethisch unzulässig ab.
Die Ankündigung der Schweizer Sterbehilfeorganisation
,Dignitas‘, über ihren deutschen Ableger ,Dignitate‘ auch
hierzulande gewerbsmäßig Beihilfe zum Selbstmord
leisten zu wollen und dadurch einen Präzedenzfall
zu schaffen, ist alarmierend. Dieser offene Aufruf zum
Rechtsbruch ist nicht hinnehmbar. Die Politik ist daher
gefordert, ein Verbot dieser Organisation in Deutschland
zu prüfen und dann auch durchzusetzen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Schutz
des Lebens muss sowohl am Anfang des Lebens als auch am
Ende gewährleistet sein. Statt die Tötung auf
Verlangen zu legalisieren, gilt es, die palliativmedizinische
Versorgung und die schmerztherapeutischen Angebote auszubauen
sowie die Hospize zu stärken. Todkranke haben einen
Anspruch auf umfassende ärztliche Betreuung.
Aus Sicht der Jungen Union ist der Versuch, aktive Sterbehilfe
in Deutschland anzubieten, unverantwortlich. Stattdessen
müssen endlich die Voraussetzungen geschaffen werden,
Standards bei der Sterbebegleitung einzuführen und
die Finanzierung solcher Leistungen durch die Krankenkassen
festzulegen.“
ZG07112402 - 24.11.2007
Permalink: http://www.zenit.org/article-13882?l=german
An der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen sterben
Bischof Scheuer über die Frage nach einem „Recht“ auf
den eigenen Tod
INNSBRUCK, 24. November 2007 (ZENIT.org).-
Wir veröffentlichen
Abschnitte aus einem Vortrag, den der Innsbrucker Diözesanbischof
Manfred Scheuer gehalten hat.
„Niemand darf sich das Recht anmaßen,
einem unschuldigen menschlichen Geschöpf direkt den Tod zuzufügen.“
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