| 30.11.2007 |
Einstimmiges Votum der Unionsfraktion:
Keine
Heroinabgabe auf Rezept
Nachdem sich das Bundeskabinett in der vergangenen
Woche mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates befasst hatte,
der vorsieht, dass zukünftig generell die ambulante Abgabe
von Heroin zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen
für Schwerabhängige werden soll, war von interessierten
Kreisen fälschlicherweise behauptet worden, die Bundesregierung
habe sich diesem Gesetzentwurf angeschlossen. Dies ist nicht
nur nachweislich falsch, sondern führte jetzt auch
zu einer umso klareren Positionierung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
in dieser Frage.
So hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Fraktionssitzung
einstimmig beschlossen, eine generelle ambulante Abgabe
von Heroin und die Aufnahme dieser Abgabe als Regelleistung
der
gesetzlichen Krankenkassen abzulehnen.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz, sagte hierzu: „Die Ergebnisse
des zweijährigen Modellvorhabens zur heroingestützten
Behandlung Opiatabhängiger lassen viele zu klärende
Tatbestände offen. Zum einen lässt sich in der
Regelversorgung die Gruppe der Abhängigen, die nach
den aufgeführten Kriterien Anspruch auf eine Diamorphinbehandlung
hätten, nicht klar eingrenzen und bildet damit eine
unkalkulierbare Größe. Zum anderen zeigen Erfahrungen
in der Schweiz, dass die Verweildauer der Patienten, die
mit Diamorphin versorgt werden, kontinuierlich ansteigen.
Dieses ist mit einer ausstiegsorientierten Drogentherapie
nicht vereinbar, was im Übrigen auch kein Untersuchungsgegenstand
war. Und auch die Bedeutung der psychosozialen Betreuung
für den Erfolg der Diamorphintherapie wurde nicht
ausreichend untersucht“
Im Ergebnisbericht des Modellversuchs, an dem sieben deutsche
Großstädte, darunter auch Karlsruhe, teilgenommen
hatten, wird in der Tat deutlich, dass es auch nach vier
Jahren so gut wie nicht gelungen ist, Heroinabhängige
von ihrer Sucht zu befreien. Im Gegenteil, denn mit zunehmender
Länge der Therapie sinkt die Zahl derjenigen, die die
Behandlung beenden. Nach zwei Jahren betrug die Aus- bzw.
Umstiegsquote gerade mal 18 Prozent. Hinzu kommt, so der
Ergebnisbericht, dass auch im Modellversuch bei einem unverändert
hohen Prozentsatz von fast 50 Prozent der teilnehmenden Drogenabhängigen
unverändert ein Beikonsum von anderen Drogen, z. B.
Crack oder Kokain erfolgt.
„Eine Therapieform, bei der es eine Ration der Drogen
vom Staat und die andere vom Dealer gibt, ist für mich
kein Erfolgsmodell, sondern im Wesentlichen gescheitert“,
so der CDU-Innenexperte Clemens Binninger.
Nicht zuletzt hatten auch die hohen Folgekosten mit dazu
beigetragen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre klare
Ablehnung noch einmal bekräftigte. Bis zu „750
Millionen Euro pro Jahr hätte diese Maßnahme die
gesetzlichen Krankenkassen gekostet, auch bei defensiver
Zählweise“, so Binninger und Widmann-Mauz. Eine
Zahl, die auch von Sachverständigen in einer Anhörung
des Bundestages bestätigt worden war.
Binninger und Widmann-Mauz hatten bereits auf dem CDU-Parteitag
in Pforzheim 2006 einen Antrag unterstützt, der dazu
führte, dass die CDU Baden-Württemberg die Ablehnung
der ambulanten Abgabe von Heroin in das Grundsatzprogramm
der Partei aufgenommen hatte. Auch der Landesvorstand der
CDU Baden-Württemberg hatte sich, bei der Behandlung
eines entsprechenden Antrags des CDU-Kreisverbandes Böblingen,
in seiner Sitzung am 12. November noch einmal dieser Position
angeschlossen.
Binninger und Widmann-Mauz machen aber deutlich, dass sich
für die Teilnehmer der Modellprojekte in den sieben
Großstädten nichts ändert. Eine Fortführung
ist ohne gesetzliche Regelung möglich. Und hierfür
setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein, denn ohne
Kenntnis über die noch offenen Fragen einer Diamorphinabgabe
kann keine verantwortungsbewußte Entscheidung für
eine Regelversorgung getroffen werden. Allerdings wird sie
darauf drängen, dass die Fortführung unter neuen
Untersuchungskriterien erfolgt. Hierzu gehören die Ausstiegsorientierung,
die Festlegung der Gruppe Schwerstabhängiger, die nur
mit Diamorphin erreicht werden kann und die Bedeutung der
Psychosozialen Betreuung. Beim abgelaufenen Versuch waren
als Untersuchungskriterium nämlich lediglich definiert,
dass die Studie schon dann als Erfolg bezeichnet werden darf,
wenn 1. sich der Gesundheitszustand des Teilnehmers über
die Dauer von zwölf Monaten um 20 Prozent verbessert
und 2. der Beikonsum, also der Konsum von zusätzlichen
Drogen neben Heroin, nicht steigt.
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