22.12.2007 |
Land einigt sich mit Kommunen im Bereich Bildung, Betreuung
und Erziehung
„Die heute nach intensiven Beratungen mit den Spitzen der
Kommunalen Landesverbänden erzielte Einigung im Bereich Bildung,
Betreuung und Erziehung wird der Verantwortung von Land und den
Kommunen gerecht“, sagte Ministerpräsident Günther
H. Oettinger im Anschluss an das Gespräch mit den Spitzen
der Kommunalen Landesverbände in Stuttgart. Baden-Württemberg
sei das erste Bundesland, das eine sowohl den Bereich der Investitionen
als auch den Betrieb umfassende Finanzierungsvereinbarung mit den
Kommunen hinsichtlich des neuen Ausbauziels in der Kleinkindbetreuung
getroffen habe. „Das Land und die Kommunen haben sich darauf
verständigt, dass in den Jahren bis 2014 die Förderung
des Landes sukzessive auf 165 Mio. € erhöht wird. Dies
entspricht in etwa einer Landesbeteilung von einem Drittel“,
erläuterte Ministerpräsident Günther H. Oettinger.
Der Haushalt 2008 bleibe unberührt.
„Bei den Betriebskosten gehen die Landesregierung und Kommunale
Landesverbände ab 2014 von Bruttokosten in Höhe von 800
Mio. € aus. Hiervon werden Elternbeiträge und Trägeranteile
in Höhe von 200 Mio. € abgesetzt, so dass sich ein Betrag
von 600 Mio. € ergibt. Nach Abzug von 99 Mio. € Bundesbeteiligung
verbleibt ein Finanzbedarf von 501 Mio. €. An diesem Betrag
beteiligt sich das Land mit insgesamt 165 Mio. €. Die Landesregierung
und die Kommunalen Landesverbände gehen davon aus, dass auf
dieser Grundlage der vorgesehene Ausbau auf eine Versorgungsquote
von landesweit 34 % erreicht werden könne.
Darüber hinaus werde die Landesregierung die Mittel, mit
denen sich der Bund an den Investitionskosten beteilige, in Höhe
von 300 Mio. € über sechs Jahre hinweg (2008-2013 jährlich
50 Mio. €) an die Einrichtungsträger weiterleiten, betonte
der Ministerpräsident. Die Bedingungen der Förderung
würden dabei im Benehmen mit den Kommunen festgelegt.
„Das Land ergänzt diese Investitionsmittel, indem im
Ausgleichstock für antragsberechtigte Gemeinden in den Jahren
der Beteiligung des Bundes ein sinnvoller und ausreichender Korridor
eingerichtet wird“, erläuterte der Ministerpräsident.
Ob es dabei zu einer Aufstockung oder Umschichtung im Ausgleichstock
komme, bleibe offen. Im Falle einer Aufstockung könnten nicht
benötigte Mittel aus der Investitionsoffensive Ganztagsschulbauförderung
herangezogen werden, erklärte Oettinger.
Über die Beteiligung des Landes an den Betreuungskosten in
Ganztagsschulen werde die Landesregierung bis Ende März 2008
gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden eine einvernehmliche
Regelung erarbeiten. Darüber hinaus gelte die bestehende Vereinbarung
zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden
weiter, sagte Ministerpräsident Oettinger.
„Hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten
und Ganztagesschulen wirkt die Landesregierung gegenüber dem
Bund darauf hin, dass der diesbezügliche Bedarf bei einer
Neubemessung der Regelsätze im Sozialleistungssystem einbezogen
wird. Von daher sind sich Land und Kommunen einig, dass keine Notwendigkeit
für ein Landesprogramm besteht“, sagte Ministerpräsident
Günther
H. Oettinger.
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