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22.01.2008 | Gesetzesinitiative
CDU-Abgeordnete
brandmarken skandalöses
Treiben von Geschäftemachern bei Selbsttötung
„Die geschäftsmäßige Vermittlung
von Gelegenheiten zur Selbsttötung widerspricht
dem humanistischen Weltbild unserer Gesellschaft und
muss verboten werden“,
erklärten der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,
Bernd Hitzler MdL und Winfried Mack MdL jetzt in Stuttgart.
Es müsse sicher gestellt werden, dass keine Aufweichung
der bisherigen strikten Regelungen zur Sterbehilfe stattfindet.
Insbesondere Organisationen, wie der schweizerische Verein „Dignitas“, „müssen
mit allen rechtsstaatlichen Mittel an ihrem skandalösen
Treiben gehindert werden“.
Hitzler sprach sich auch für eine stetige Anpassung
der palliativ-medizinischen Versorgung an die neueste
medizinische Forschung aus. „Die Gesellschaft ist
aufgerufen, jeden Menschen in seiner Persönlichkeit
und mit seinen Bedürfnissen zu achten. Deshalb darf
es eine Herabsetzung des menschlichen Lebens zu einer
Ware, deren Tötung und Entsorgung durch ein Unternehmen
gegen Bezahlung übernommen wird, bei uns niemals
geben“, sagte Bernd Hitzler.
Winfried Mack MdL, Vorsitzender des Ständigen Ausschusses
im Landtag von Baden-Württemberg, erkennt in der
aktuellen Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland eine
gefährliche Relativierung des Grundsatzes des absoluten
Lebensschutzes. Er plädierte daher für die
Unterstützung des in den Bundesrat eingebrachten
Gesetzesantrags zum Verbot der geschäftsmäßigen
Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung,
den die Länder Saarland, Thüringen und Hessen
vorgelegt haben. Die beiden CDU-Abgeordneten forderten
die Landesregierung und insbesondere das zuständige
Justizministerium auf, diesen Antrag uneingeschränkt
zu unterstützen und ihm zu einem schnellen Durchbruch
zu verhelfen.
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