| 14.11.2008 |
Binninger und
Bareiß stimmen gegen VW-Gesetz
Das am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalition, der
Grünen
und der Linken im Bundestag beschlossene VW-Gesetz findet nicht
die Zustimmung der beiden CDU-Abgeordneten Thomas Bareiß und
Clemens Binninger. Ebenso wie die Abgeordneten der FDP stimmten
Bareiß und Binninger gegen das VW-Gesetz.
„Ich halte die Neufassung des VW-Gesetzes nach wie vor
für
unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht“, begründete
Bareiß sein Abstimmungsverhalten. An Sonderregelungen für
Volkswagen festzuhalten sei falsch, denn dadurch erlange der
VW-Konzern ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile. „Warum
für Volkswagen andere Regeln gelten sollten, als für
die Mitbewerber, kann ich den Automobilherstellern in meinem
Wahlkreis nicht vermitteln“, erklärte Binninger.
Nach geltendem Aktienrecht müssen wichtige Beschlüsse
der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent der Aktionäre
beschlossen werden.
Für Volkswagen gilt durch das VW-Gesetz
unverändert eine Sonderregelung, wonach nicht 75, sondern
80 Prozent der Aktionäre wichtige Beschlüsse billigen
müssen. Dadurch erhält das Land Niedersachsen, das
20,2 Prozent der VW-Aktien hält, faktisch eine Sperrminorität.
Dies sei angesichts der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes
zu den so genannten „goldenen Aktien“ der öffentlichen
Hand äußerst problematisch, so Bareiß und Binninger.
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden,
dass Teile des alten VW-Gesetzes gegen europäisches Wettbewerbsrecht
verstoßen.
Die daraufhin vorgelegte Neufassung des VW-Gesetzes
korrigiert zwar einige Mängel, behält aber die hoch
umstrittene Sperrminoritätsklausel für das Bundesland
Niedersachsen bei. Daher hat EU-Binnenmarktkommissar McCreevy
bereits angekündigt, erneut vor den Europäischen Gerichtshof
ziehen zu wollen. |