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Clemens Binninger, für Sie im Deutschen Bundestag in Berlin

Sabine Kurtz, Leonberg, ist die CDU-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis 6 (Leonberg - Herrenberg)

zur persönlichen Website des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Günther H.Oettinger


14.11.2008 |

Binninger und Bareiß stimmen gegen VW-Gesetz

Das am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalition, der Grünen und der Linken im Bundestag beschlossene VW-Gesetz findet nicht die Zustimmung der beiden CDU-Abgeordneten Thomas Bareiß und Clemens Binninger. Ebenso wie die Abgeordneten der FDP stimmten Bareiß und Binninger gegen das VW-Gesetz.

„Ich halte die Neufassung des VW-Gesetzes nach wie vor für unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht“, begründete Bareiß sein Abstimmungsverhalten. An Sonderregelungen für Volkswagen festzuhalten sei falsch, denn dadurch erlange der VW-Konzern ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile. „Warum für Volkswagen andere Regeln gelten sollten, als für die Mitbewerber, kann ich den Automobilherstellern in meinem Wahlkreis nicht vermitteln“, erklärte Binninger.

Nach geltendem Aktienrecht müssen wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent der Aktionäre beschlossen werden.

Für Volkswagen gilt durch das VW-Gesetz unverändert eine Sonderregelung, wonach nicht 75, sondern 80 Prozent der Aktionäre wichtige Beschlüsse billigen müssen. Dadurch erhält das Land Niedersachsen, das 20,2 Prozent der VW-Aktien hält, faktisch eine Sperrminorität. Dies sei angesichts der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes zu den so genannten „goldenen Aktien“ der öffentlichen Hand äußerst problematisch, so Bareiß und Binninger.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass Teile des alten VW-Gesetzes gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die daraufhin vorgelegte Neufassung des VW-Gesetzes korrigiert zwar einige Mängel, behält aber die hoch umstrittene Sperrminoritätsklausel für das Bundesland Niedersachsen bei. Daher hat EU-Binnenmarktkommissar McCreevy bereits angekündigt, erneut vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen.

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