| 19.11.2008 |
Die Würde
des Menschen ist unantastbar – wirklich?
Zum 60-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte am 10. Dezember 1948 hat der Kreisverband Böblingen
der Christdemokraten für das Leben (CDL) folgende Erklärung
abgegeben:
Artikel 1 der EU-Grundrechts-Charta besagt: „Die
Menschenwürde
ist unantastbar“. Ebenso steht im Deutschen Grundgesetz: „Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Erste Voraussetzung
dafür ist das Recht auf Leben, das an prominentester Stelle
in Artikel 3 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verankert
ist. Und speziell für uns Christdemokraten steht im Grundsatzprogramm
der CDU: „Die Würde des Menschen schützen – Vom
Beginn bis zum Ende des Lebens“.
Dürfen Beginn und Ende der Menschenwürde an Kriterien
geknüpft werden, die von Menschen festgelegt werden?
Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Frage
nach der Garantie der Menschenwürde im Alter oder nach einem
Unfall immer lauter gestellt. Der gesellschaftliche Druck wächst.
Einerseits lösen sich familiäre Bindungen immer weiter
auf und nimmt die Zahl der Erwerbstätigen (Steuerzahler) ab.
Andererseits zieht die Transplantationsmedizin einen zunehmenden
Bedarf an Spenderorganen nach sich. Vom Gesetzgeber wurde die Organentnahme
grundsätzlich ermöglicht, wenn nicht ausdrücklicher
Widerspruch hinterlegt wurde. Die Angst vor einem Abbruch lebenserhaltender
Maßnahmen, der nicht im Interesse des Patienten ist, oder
gar vor Euthanasie greift zunehmend um sich. Die Menschenwürde
am Ende des Lebens ist in Gefahr.
Der Wunsch nach einem gesunden Kind zum rechten Zeitpunkt
ist heute zu einem Anspruch geworden, auf den es ein ungeschriebenes
Recht zu geben scheint. Die Zahl der Spätabtreibungen nimmt
zu. Die Feststellung einer „Behinderung“ führt
in der großen Mehrzahl der Fälle zur Tötung des
Kindes. Die Menschenwürde der ungeborenen, aber auch der geborenen
Behinderten sowie ihrer Eltern wird dadurch massiv untergraben.
Viele Paare sind in Deutschland ungewollt kinderlos.
Woran das wirklich liegt, will niemand wissen. Für Adoption
gibt es nicht genügend Kinder. Auch hier bietet die Medizin
Abhilfe an. Künstliche Befruchtung wird zunehmend als ideale
Lösung angesehen. Um die Erfolgsquote zu erhöhen, wird
eine Untersuchung und Auswahl der einzusetzenden Embryonen gefordert
(PID). Dabei handelt es sich um Selektion. Die „überzähligen“ Embryonen
sollen vernichtet oder der Stammzellforschung zur Verfügung
gestellt werden.
Wie will man angesichts des Gleichbehandlungsgebots „normalen“ Paaren
diesen vermeintlichen Weg zum „perfekten“ Kind verwehren?
Auch hier entsteht zunehmend ein Klima, das ein Recht
auf ein Kind suggeriert. Auch hier wird die Menschenwürde
grundlegend infrage gestellt.
Die Straffreistellung der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen
hat nicht zu einer Abnahme der Abbrüche geführt. Das
Bewusstsein in der Gesellschaft, dass sich im Mutterleib ein Kind
und nicht ein Zellhaufen befindet, wurde nicht gefördert,
sondern hat dadurch abgenommen. Das Recht auf Selbstbestimmung
wird mit dem Argument, es diene dem Wohl der Frau, selbstverständlich über
das Recht auf Leben des Kindes gestellt.
Dass viele Frauen unter
den Folgen einer oft in Zeitnot und unter großem Druck aus
ihrem Umfeld getroffenen Entscheidung für eine Abtreibung
leiden, wird ausgeblendet. Legalisierung oder „Liberale“ Abtreibungsregelungen
erhöhen diesen Druck auf die Frauen, da diese zur Verharmlosung
und allgemeinen Akzeptanz von Abtreibung als Instrument der Familienplanung
beitragen. Die Menschenwürde der Frau und des Kindes am Beginn
des Lebens ist bereits stark eingeschränkt.
Wir Christdemokraten treten deshalb für die Unteilbarkeit
der Menschenwürde und den Schutz des menschlichen Lebens ein.
Da jede Festlegung eines Beginns oder Endes letztlich Willkür
wäre, gilt dies ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle
bis zum natürlichen Tod. Das Grundsatzprogramm der Christlich
Demokratischen Union Deutschlands betont dies audrüklich: „Die
unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist
menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen.
Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die
Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer
Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert
Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das
noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung
von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes und unseres kritischen
Umgangs mit den sich weiter entwickelnden Möglichkeiten der
Pränataldiagnostik.
Wir treten für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik
(PID) ein. Mit den hohen Abtreibungszahlen, die sich auch aus Spätabtreibungen
ergeben, finden wir uns nicht ab. Wir müssen Frauen und Männern
dabei helfen, sich für das Leben zu entscheiden.“
Setzen wir uns gemeinsam mit aller Kraft dafür ein!
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