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Clemens Binninger, für Sie im Deutschen Bundestag in Berlin

Sabine Kurtz, Leonberg, ist die CDU-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis 6 (Leonberg - Herrenberg)

zur persönlichen Website des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Günther H.Oettinger


19.11.2008 |

Die Würde des Menschen ist unantastbar – wirklich?


Zum 60-jährigen Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 hat der Kreisverband Böblingen der Christdemokraten für das Leben (CDL) folgende Erklärung abgegeben:

Artikel 1 der EU-Grundrechts-Charta besagt: „Die Menschenwürde ist unantastbar“. Ebenso steht im Deutschen Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Erste Voraussetzung dafür ist das Recht auf Leben, das an prominentester Stelle in Artikel 3 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verankert ist. Und speziell für uns Christdemokraten steht im Grundsatzprogramm der CDU: „Die Würde des Menschen schützen – Vom Beginn bis zum Ende des Lebens“.

Dürfen Beginn und Ende der Menschenwürde an Kriterien geknüpft werden, die von Menschen festgelegt werden?


Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Frage nach der Garantie der Menschenwürde im Alter oder nach einem Unfall immer lauter gestellt. Der gesellschaftliche Druck wächst. Einerseits lösen sich familiäre Bindungen immer weiter auf und nimmt die Zahl der Erwerbstätigen (Steuerzahler) ab. Andererseits zieht die Transplantationsmedizin einen zunehmenden Bedarf an Spenderorganen nach sich. Vom Gesetzgeber wurde die Organentnahme grundsätzlich ermöglicht, wenn nicht ausdrücklicher Widerspruch hinterlegt wurde. Die Angst vor einem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, der nicht im Interesse des Patienten ist, oder gar vor Euthanasie greift zunehmend um sich. Die Menschenwürde am Ende des Lebens ist in Gefahr.
Der Wunsch nach einem gesunden Kind zum rechten Zeitpunkt ist heute zu einem Anspruch geworden, auf den es ein ungeschriebenes Recht zu geben scheint. Die Zahl der Spätabtreibungen nimmt zu. Die Feststellung einer „Behinderung“ führt in der großen Mehrzahl der Fälle zur Tötung des Kindes. Die Menschenwürde der ungeborenen, aber auch der geborenen Behinderten sowie ihrer Eltern wird dadurch massiv untergraben.

Viele Paare sind in Deutschland ungewollt kinderlos.


Woran das wirklich liegt, will niemand wissen. Für Adoption gibt es nicht genügend Kinder. Auch hier bietet die Medizin Abhilfe an. Künstliche Befruchtung wird zunehmend als ideale Lösung angesehen. Um die Erfolgsquote zu erhöhen, wird eine Untersuchung und Auswahl der einzusetzenden Embryonen gefordert (PID). Dabei handelt es sich um Selektion. Die „überzähligen“ Embryonen sollen vernichtet oder der Stammzellforschung zur Verfügung gestellt werden.

Wie will man angesichts des Gleichbehandlungsgebots „normalen“ Paaren diesen vermeintlichen Weg zum „perfekten“ Kind verwehren? Auch hier entsteht zunehmend ein Klima, das ein Recht auf ein Kind suggeriert. Auch hier wird die Menschenwürde grundlegend infrage gestellt. Die Straffreistellung der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen hat nicht zu einer Abnahme der Abbrüche geführt. Das Bewusstsein in der Gesellschaft, dass sich im Mutterleib ein Kind und nicht ein Zellhaufen befindet, wurde nicht gefördert, sondern hat dadurch abgenommen. Das Recht auf Selbstbestimmung wird mit dem Argument, es diene dem Wohl der Frau, selbstverständlich über das Recht auf Leben des Kindes gestellt.

Dass viele Frauen unter den Folgen einer oft in Zeitnot und unter großem Druck aus ihrem Umfeld getroffenen Entscheidung für eine Abtreibung leiden, wird ausgeblendet. Legalisierung oder „Liberale“ Abtreibungsregelungen erhöhen diesen Druck auf die Frauen, da diese zur Verharmlosung und allgemeinen Akzeptanz von Abtreibung als Instrument der Familienplanung beitragen. Die Menschenwürde der Frau und des Kindes am Beginn des Lebens ist bereits stark eingeschränkt.

Wir Christdemokraten treten deshalb für die Unteilbarkeit der Menschenwürde und den Schutz des menschlichen Lebens ein.

Da jede Festlegung eines Beginns oder Endes letztlich Willkür wäre, gilt dies ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle bis zum natürlichen Tod. Das Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen Union Deutschlands betont dies audrüklich: „Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen.
Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes und unseres kritischen Umgangs mit den sich weiter entwickelnden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik.
Wir treten für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein. Mit den hohen Abtreibungszahlen, die sich auch aus Spätabtreibungen ergeben, finden wir uns nicht ab. Wir müssen Frauen und Männern dabei helfen, sich für das Leben zu entscheiden.“

Setzen wir uns gemeinsam mit aller Kraft dafür ein!

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