| 09.12.2008 |
Stefan Mappus zur Pendlerpauschale:
Deutliche Entlastung
der Arbeitnehmer dringend erforderlich
Der
Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg
begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur Pendlerpauschale. „Ich habe hohen Respekt vor
der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Entscheidung
für die Rechte der Berufspendler getroffen. Die
Wiedereinführung der Pendlerpauschale ist ein Schritt
für eine rasche Entlastung der Bürger“,
erklärte Stefan Mappus MdL.
Er sehe den Gesetzgeber und die
Steuerverwaltung in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Entscheidung jetzt zeitnah
umgesetzt werde. „Es muss sichergestellt werden, dass
die Bürger die zu viel gezahlten Steuern sehr rasch wieder
ausgezahlt bekommen“, erklärte Stefan Mappus MdL.
„Ich habe angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 2002 zur doppelten Haushaltführung damit
gerechnet, dass die Streichung der Pendlerpauschale gekippt
wird“, erklärte Mappus. Bei dem Urteil aus dem Jahr
2002 sei ebenfalls auf den aus beruflichen Gründen zurückzulegenden
Arbeitsweg Bezug genommen worden.
„Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller und gerechter,
wenn wir weniger Ausnahmen und Sonderregelungen bei der Besteuerung
und dafür eine breitere Basis mit einem niedrigeren Steuersatz
einführen würden. Damit könnte dies auch aufkommensneutral
gemacht werden, ohne dass einzelne Gruppen über Gebühr
belastet werden, um andere Gruppen zu bevorteilen“, so
Mappus.
Mappus plädierte weiter für ein Ende der «kalten
Progression», also der heimlichen Steuererhöhung
bei Gehaltssteigerungen in Höhe der Inflation. Dies sei
ein erster, wichtiger Schritt zur dringend erforderlichen Entlastung
der Bürger in der sich abzeichnenden Rezession. „Es
darf nicht darum gehen, dass der Staat den Bürgern immer
mehr Geld aus der Tasche zieht, um es dann wiederum zu verteilen.
Richtiger wäre es, das der Staat dem Bürger von vorneherein
mehr Geld belässt. Schließlich weiß jeder
Einzelne am Besten, für was er sein Geld ausgeben möchte“,
erklärte Mappus.
Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat 2006 eine
Kürzung der Pendlerpauschale beschlossen. Die seitdem
geltende Regelung sah vor, dass ab dem 1. Januar 2007 Berufstätige
ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf
den ersten 20 Kilometern nicht mehr beim Finanzamt geltend
machen können. Erst ab dem 21. Kilometer sind 30 Cent
je Kilometer von der Steuer absetzbar. Das Bundesministerium
der Finanzen rechnete mit Steuermehreinnahmen aufgrund
dieser Regelung von 2,5 Mrd. EUR pro Jahr.
Der Bundesfinanzhof hatte im Januar
2008 entschieden, dass die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und
Wohnung weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können.
Die Neuregelung der Pendlerpauschale ab Januar 2007 war
nach Ansicht der Richter des Bundesfinanzhofes verfassungswidrig.
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