| 20.12.2008 | Clemens
Binninger:
Elektronischer Personalausweis setzt hinsichtlich Sicherheit, Komfort und zusätzlichen Nutzen Maßstäbe
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz über den elektronischen Personalausweis die Weichen für eines der größten IT-Projekte dieser Legislaturperiode gestellt.
Der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat kann ab 2010 beantragt werden und bietet neben höheren Sicherheitsstandards auch mehr Komfort. "Gerade in der aktuellen Situation, in der Datensicherheit, Datenschutz und die Angst vor entwendeten und missbräuchlich genutzten Daten eine besondere Rolle spielt, ist dieses Ausweispapier mit all seinen Sicherheitsfunktionen die richtige Antwort," so der Böblinger CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger, der Berichterstatter seiner Fraktion für den elektronischen Personalausweis ist. Zukünftig wird im Ausweis wie heute schon im Reisepass das biometrische Gesichtsbild gespeichert sein sowie auf Wunsch zusätzlich zwei Fingerabdrücke. Durch die Aufnahme biometrischer Merkmale wird vor allem die Missbrauchsmöglichkeit nahezu ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der elektronische Personalausweis durch den aufgenommenen elektronischen Identitätsnachweis, der eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen in Online-Anwendungen ermöglicht, richtungsweisend für die Zukunft des Internetgeschäftsverkehrs. Falls diese Funktion nicht gewünscht ist, können die Bürgerinnen und Bürger sie in den Ausweisbehörden sperren lassen. Die ebenfalls vorgesehene qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz der manuellen Unterschrift zur nachweislichen Willensbekundung ist optional. Sie kann nachträglich auf Wunsch der Bürger durch einen entsprechenden Anwender auf dem Ausweis freigeschaltet werden. Clemens Binninger betont: "Der elektronische Personalausweis ist ein Ausweisdokument, das Maßstäbe setzt, sowohl hinsichtlich Sicherheit als auch mit Blick auf Komfort und zusätzlichen Nutzen."
|