| 03.03.2009
| Pressemitteilung des Finanzministeriums v. 27.02.2009
Finanzminister Stächele fordert weitere Verbesserungen beim
Vollzug des Konjunkturpakets
„Das
Kriterium der Zusätzlichkeit darf für das
Land nicht nachteilig sein. Die Korrekturen des Bundes gehen
in die richtige Richtung, müssen aber noch weiter reichen.
Die Initiative von Baden-Württemberg
zeigt Wirkung,“ meint Finanzminister Willi Stächele.
„Die Ausgestaltung der Zusätzlichkeit von kommunalen
und länderbezogenen Investitionen ist schwer zu handhaben
und schafft eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung
des Konjunkturpakets. Dies gilt um so mehr, als eine zügige
und konsequente Realisierung der Vorhaben im gesamtwirtschaftlichen
Interesse liegt. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat
daher die Initiative ergriffen und Änderungen bei der Ausgestaltung
der Zusätzlichkeit eingefordert. Der Bund hat nun reagiert.
Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen hier
aber noch weitere deutliche Verbesserungen“, sagte Minister
St ächele
am Freitag (27. Februar 2009) in Stuttgart.
Nach dem bisherigen Bundesvorschlag
sei die Zusätzlichkeit
von Investitionsausgaben nur in der Höhe gegeben gewesen,
in der die von 2009 bis 2011 vorgenommenen Investitionsausgaben
die konsolidierten Investitionen von Ländern und Kommunen
in den Jahren 2006 bis 2008 überstiegen hätten. Da die
Jahre 2006 bis 2008 als Referenzzeitraum in investitionsstarken
Jahrgängen lägen, sei das so nicht hinnehmbar gewesen,
so Stächele. Nunmehr akzeptiere der Bund eine Ausdehnung des
Referenzzeitraums auf die Jahre 2005 bis 2008. Damit würden
die investitionsschwächeren Jahre 2004 und 2005 in den Vergleichswert
mit einbezogen. Zusätzlich werde dieser Vergleichswert um
einen pauschalen Abschlag in Höhe von 5 Prozent vermindert.
Zudem werde eine Vorschrift ersatzlos gestrichen, wonach die Länder
die summenbezogene Zusätzlichkeit der Maßnahmen ihrer
Gemeinden überprüfen.
„Das Einlenken des Bundes hin zu einer Vereinfachung des
Verfahrens der Mittelvergabe ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Trotzdem müssen wir den effektiven Vollzug des Konjunkturpakets
im Auge behalten und auch das Kriterium der Zusätzlichkeit
kritisch auf seine Wirksamkeit überprüfen. Nur so kann
das Konjunkturpaket seine Wirkung zur Sicherung von Arbeitsplätzen
und zur Stabilisierung der Wirtschaft leisten“, betonte Minister
Stächele abschließend.
In diesem Zusammenhang wies Minister
Stächele nochmals auf
das mit den Kommunen vereinbarte Verwaltungsverfahren
zur Verteilung der Mittel des Konjunkturpakets hin:
Bildungspauschale
„Jede Gemeinde und jeder Stadt- und Landkreis erhält für
den Investitionsschwerpunkt der Bildungsinfrastruktur
ein Budget. Der Anteil der einzelnen Kommunen an dem zur Verfügung stehenden
Gesamtbetrag von 499 Millionen Euro wird nach einem objektiven
Verteilungsschlüssel berechnet", so der Finanzminister.
Das Budget der einzelnen Kommunen bemesse
sich nach der Zahl der Schüler am Ort der Schule und der Zahl der Kinder in Kindergärten
und Tageseinrichtungen der Kommunen. Nach einer vorläufigen
Berechnung des Finanzministeriums betrage die Pauschale circa 245
Euro je Kind und Schüler. Die Mittel der Bildungspauschale
seien insbesondere für die energetische Sanierung von Schulen
und Kindertageseinrichtungen oder für die Beschaffung neuer
Maschinen und Geräte der Berufsschulen zu verwenden.
Infrastrukturpauschale
„Für den Investitionsschwerpunkt ‚Infrastruktur’ erhalten
die Gemeinden ebenfalls ein Budget zugewiesen. Insgesamt
stehen dafür Mittel in Höhe von 110 Millionen Euro bereit. Dieser
Betrag wird nach der Einwohnerzahl auf die Gemeinden
verteilt. Pro Einwohner ergibt sich eine Pauschale von rund 10 Euro",
sagte der Minister.
Verwaltungsmäßige Abwicklung
Zum Verwaltungsverfahren erläuterte der Finanzminister, dass
den Kommunen in Kürze die ihnen jeweils zur Verfügung
stehenden Budgets vom Finanzministerium mitgeteilt würden.
Kommunen, die am Programm teilnehmen wollten, müssten dann
innerhalb einer Frist dem zuständigen Regierungspräsidium
förderfähige Projekte melden. „Dabei steht eine
schnelle und unbürokratische Abwicklung im Vordergrund. Deshalb
werden die Anmeldungen in einem vereinfachten Verfahren
nur auf Plausibilität geprüft und danach bewilligt. Die
zügige
und konsequente Umsetzung der beschlossenen konjunkturellen
Maßnahmen
ist von großer Bedeutung", so Finanzminister Stächele
abschließend.
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