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17.04.2009 | Binninger und Strobl fordern:
Impuls für deutsche Automobilhersteller - Werkswagenverkauf geringer besteuern

Die deutschen Automobilhersteller im Premiumbereich sind von der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders hart getroffen. Um die teilweise drastischen Auftragseinbrüche im Export zumindest abzumildern, ist es notwendig, den inländischen Absatzmarkt anzukurbeln. Die Abwrackprämie begünstigt vor allem ausländische Kfz-Hersteller und hat für Daimler, BMW oder Audi insgesamt nur einen sehr geringen Effekt. Deshalb sind, auch nach den jetzt gemachten Erfahrungen, neue, andere Ansätze notwendig.

Hierzu gehört ein Blick auf einen der größten inländischen Absatzmärkte überhaupt - den Werkswagenverkauf. Dieser Markt ist seit 2002 teilweise um mehr als 80 Prozent eingebrochen! Während beispielsweise Daimler 2002 noch über 40.000 Fahrzeuge an Betriebsangehörige verkaufte, waren es 2008 nur noch rund 7.000! Bei anderen deutschen Premium-Herstellern sind die Zahlen ähnlich. Ursache hierfür ist eine nicht mehr zeitgemäße Regelung des Finanzministeriums. Danach müssen die Werksangehörigen den Rabatt, den sie beim Kauf eines Fahrzeuges erhalten, viel zu hoch versteuern, wodurch der Kauf kaum noch attraktiv ist.

"Man kann sich grundsätzlich fragen, warum beim Kauf eines Werkswagens neben der Mehrwertsteuer auch noch eine "Rabatt-Steuer" in Form von Einkommenssteuer und Sozialabgaben zu bezahlen ist. Aber wenn der Finanzminister hierauf nicht verzichten will, muss die Regelung den Absatz fördern und nicht den Absatz hemmen", so die CDU-Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger und Thomas Strobl.

Diese Bedingung erfüllt die derzeitige Regelung nicht, denn sie berücksichtigt bei der Ermittlung des zu versteuernden geldwerten Vorteils Händlerrabatte, wie sie der Normalkunde erhält, nur zur 50 Prozent. Weitere Rabatte im freien Markt, z.B. durch einen besonders attraktiven Preis für die Inzahlungnahme des alten Autos, werden gar nicht berücksichtigt.

Konkret: Ein Privatkunde kauft beim Händler einen PKW für 30.000 Euro, nachdem er zuvor insgesamt 5.000 Euro Rabatt erhalten hat. Der Werksangehörige kauft das gleiche Fahrzeug für 27.500 Euro, sein Vorteil - der zu versteuern ist - gegenüber dem Privatkunden beträgt real 2.500 Euro. Nicht aber in der "Erlasswelt" des Finanzministeriums. Dort wird unterstellt, dass der Privatkunde nur halb soviel Rabatt bekommt, was zu einem "fiktiven Händlerpreis" von 32.500 Euro führt. Anhand dieses "fiktiven Händlerpreises" wird der geldwerte Vorteil für den Werksangehörigen ermittelt, der nun nicht mehr bei 2.500 Euro, sondern bei 5.000 Euro liegt.

"Im Ergebnis muss der Werksangehörige damit einen geldwerten Vorteil versteuern, den er in dieser Höhe gar nicht hat und entscheidet sich deshalb gegen den Kauf", so die beiden Abgeordneten.

"Was wir brauchen, ist eine zeitgemäße Regelung, die den Absatzmarkt belebt, gerade in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage, unterstreichen Binninger und Strobl weiter.

"Wir fordern deshalb Finanzminister Steinbrück nachdrücklich auf, den Erlass aus dem Jahre 1996 anzupassen. Notwendig ist, dass alle Rabatte, die auf dem freien Markt gegeben werden, vollständig und nicht nur zur Hälfte Steuer mindernd angerechnet werden. Außerdem muss zur Ermittlung der Rabatte auch der Internet-Handel mit einbezogen werden. Alles andere blockiert einen der wichtigsten deutschen Absatzmärkte und ist nicht länger hinnehmbar", erklären Clemens Binninger und Thomas Strobl abschließend.

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