| 17.04.2009
| Binninger und Strobl fordern:
Impuls für deutsche
Automobilhersteller
- Werkswagenverkauf geringer besteuern
Die deutschen Automobilhersteller im Premiumbereich
sind von der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders hart getroffen.
Um die teilweise drastischen Auftragseinbrüche im Export
zumindest abzumildern, ist es notwendig, den inländischen
Absatzmarkt anzukurbeln. Die Abwrackprämie begünstigt
vor allem ausländische Kfz-Hersteller und hat für
Daimler, BMW oder Audi insgesamt nur einen sehr geringen Effekt.
Deshalb sind, auch nach den jetzt gemachten Erfahrungen, neue,
andere Ansätze notwendig.
Hierzu gehört ein Blick auf einen der größten
inländischen Absatzmärkte überhaupt - den Werkswagenverkauf.
Dieser Markt ist seit 2002 teilweise um mehr als 80 Prozent
eingebrochen! Während beispielsweise Daimler 2002 noch über
40.000 Fahrzeuge an Betriebsangehörige verkaufte, waren
es 2008 nur noch rund 7.000! Bei anderen deutschen Premium-Herstellern
sind die Zahlen ähnlich. Ursache hierfür ist eine
nicht mehr zeitgemäße Regelung des Finanzministeriums.
Danach müssen die Werksangehörigen den Rabatt, den
sie beim Kauf eines Fahrzeuges erhalten, viel zu hoch
versteuern, wodurch der Kauf kaum noch attraktiv ist.
"Man kann sich grundsätzlich fragen, warum beim
Kauf eines Werkswagens neben der Mehrwertsteuer auch noch eine "Rabatt-Steuer" in
Form von Einkommenssteuer und Sozialabgaben zu bezahlen ist.
Aber wenn der Finanzminister hierauf nicht verzichten will,
muss die Regelung den Absatz fördern und nicht den Absatz
hemmen", so die CDU-Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger
und Thomas Strobl.
Diese Bedingung erfüllt die derzeitige Regelung nicht,
denn sie berücksichtigt bei der Ermittlung des zu versteuernden
geldwerten Vorteils Händlerrabatte, wie sie der Normalkunde
erhält, nur zur 50 Prozent. Weitere Rabatte im freien
Markt, z.B. durch einen besonders attraktiven Preis für
die Inzahlungnahme des alten Autos, werden gar nicht berücksichtigt.
Konkret: Ein Privatkunde kauft beim
Händler einen PKW
für 30.000 Euro, nachdem er zuvor insgesamt 5.000 Euro
Rabatt erhalten hat. Der Werksangehörige kauft das gleiche
Fahrzeug für 27.500 Euro, sein Vorteil - der zu versteuern
ist - gegenüber dem Privatkunden beträgt real 2.500
Euro. Nicht aber in der "Erlasswelt" des Finanzministeriums.
Dort wird unterstellt, dass der Privatkunde nur halb soviel
Rabatt bekommt, was zu einem "fiktiven Händlerpreis" von
32.500 Euro führt. Anhand dieses "fiktiven Händlerpreises" wird
der geldwerte Vorteil für den Werksangehörigen ermittelt,
der nun nicht mehr bei 2.500 Euro, sondern bei 5.000
Euro liegt.
"Im Ergebnis muss der Werksangehörige damit einen
geldwerten Vorteil versteuern, den er in dieser Höhe gar
nicht hat und entscheidet sich deshalb gegen den Kauf",
so die beiden Abgeordneten.
"Was wir brauchen, ist eine zeitgemäße
Regelung, die den Absatzmarkt belebt, gerade
in dieser schwierigen wirtschaftlichen
Lage, unterstreichen Binninger und Strobl weiter.
"Wir fordern deshalb Finanzminister
Steinbrück nachdrücklich
auf, den Erlass aus dem Jahre 1996 anzupassen. Notwendig
ist, dass alle Rabatte, die auf dem freien Markt gegeben werden,
vollständig und nicht nur zur Hälfte Steuer mindernd
angerechnet werden. Außerdem muss zur Ermittlung der
Rabatte auch der Internet-Handel mit einbezogen werden.
Alles andere blockiert einen der wichtigsten deutschen Absatzmärkte
und ist nicht länger hinnehmbar", erklären Clemens
Binninger und Thomas Strobl abschließend.
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