| 21.04.2009
| Kurtz und Nemeth:
Sportstättenbau wird vom Land gefördert
Sechs Vorhaben
aus dem Kreis dabei
Wie die CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz und Paul Nemeth mitteilen, wurden sechs Vorhaben aus dem Landkreis Böblingen in das Landesförderprogramm 2009 für den kommunalen Sportstättenbau aufgenommen.
Für den Neubau einer dreifach teilbaren Sporthalle im Sportzentrum Schalkwiese erhält Ehningen einen Landeszuschuss in Höhe von 730.000 Euro. Der Neubau einer Sporthalle am Schulzentrum Markweg in Herrenberg wird mit 602.000 Euro unterstützt. Den gleichen Betrag bekommt Leonberg für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle in Gebersheim. Der Gemeinde Gärtringen wurde für die Sanierung der Schwarzwaldhalle ein Zuschuss in Höhe von 392.000 Euro bewilligt. Die Sanierung der Gemeindehalle in Schönaich fördert das Land mit 326.000 Euro. Rutesheim erhält 121.000 Euro für die Sanierung der Sanitäranlagen der Sporthalle Bühl I.
Im Rahmen der Initiativen von Bund und Land zur Ankurbelung der Wirtschaft wurden die Mittel für den Sportstättenbau in diesem Jahr von 12 auf 42 Millionen Euro erhöht. Damit können landesweit insgesamt 181 Projekte finanziell unterstützt werden. Der Landeszuschuss beträgt dabei in der Regel 30 Prozent des zuwendungsfähigen Aufwands.
Sabine Kurtz und Paul Nemeth sind optimistisch, „dass die Fördergelder nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sportinfrastruktur leisten, sondern dass sich hieraus in der derzeitigen Wirtschaftskrise zusätzliche Aufträge für die heimische Wirtschaft ergeben.“ Um diesem Ziel gerecht zu werden, habe das Land sich um eine möglichst rasche Durchführung des Bewilligungsverfahrens bemüht. „Die Gemeinden haben ihre Anträge sehr gut vorbereitet, und die bewilligenden Stellen haben vorbildlich gearbeitet. Dadurch konnte eine sehr zeitnahe Entscheidung über das Landesförderprogramm herbeigeführt werden“, lobten die CDU-Landtagsabgeordneten.
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms: Verlängerung der Anmeldefristen
Darüber hinaus haben Sabine Kurtz und Paul Nemeth die Verlängerung der Anmeldefrist für die Bildungspauschale und die Infrastrukturpauschale im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms begrüßt. Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, ihre Projekte bis zum 4. Mai 2009 anzumelden. Bisher war als Frist für die Anmeldung von Vorhaben der 20. April 2009 genannt.
Hintergrund für die Fristverlängerung ist eine im Rahmen der Föderalismuskommission II geplante Änderung des Grundgesetzes, die voraussichtlich im Juli in Kraft treten soll. Sie sieht vor, dass der Bund Finanzhilfen auch ohne eigene Gesetzgebungskompetenz gewähren kann, wenn außergewöhnliche Notsituationen – wie die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise – vorliegen. Damit wird auch der Anwendungsbereich der vom Bund im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes bereitgestellten Fördermittel erheblich ausgedehnt. Künftig werden in den Bereichen Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur auch Maßnahmen förderfähig sein, bei denen keine energetische Sanierung vorgenommen wird.
„Diese Neuregelung erweitert den Spielraum der Kommunen und erleichtert die unbürokratische und effiziente Umsetzung des Investitionsprogramms“, so Sabine Kurtz und Paul Nemeth. Die Fristverlängerung ermögliche es Städten und Gemeinden, ihre Projekte dieser neuen Situation anzupassen und bereits im laufenden Anmeldeverfahren Investitionsprojekte zu benennen, die erst nach der geplanten Verfassungsänderung förderfähig werden.
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