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19.06.2009 |

Binninger: Entlastung für Bürger, Unternehmen und Landwirtschaft

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag mehrere Gesetze zur steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern, der Landwirtschaft und mittelständischer Unternehmen beschlossen. Der Böblinger Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger sagte dazu: "Kleine und mittlere Betriebe sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Steuerentlastungen helfen ihnen, Arbeitsplätze zu sichern und heil durch die Krise zu kommen. "

Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu einer halben Million Euro müssen ab 1. Juli erst dann die Mehrwertsteuer einer Rechnung abführen, wenn diese vom Kunden auch bezahlt worden ist. Bisher wurde die Mehrwertsteuer bereits direkt nach der Rechnungsstellung fällig. Gerade für kleinere Unternehmen wurde dies zur finanziellen Belastung, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht fristgerecht beglich. Clemens Binninger sagte dazu: "Gerade in Zeiten der Krise darf der
Staat kleine Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen nicht zwingen, bei der Mehrwertsteuer in Vorleistung zu treten."

Diese Maßnahme ist vorerst bis Ende 2011 befristet. Die Steuerentlastung für die Betriebe summiert sich auf rund zwei Milliarden Euro.

Weitere Neuregelungen betreffen die Unternehmensbesteuerung. Unternehmen die einen anderen Betrieb kaufen und sanieren können nun frühere Verluste des übernommenen Betriebs steuermindernd geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Arbeitsplätze in dem Betrieb erhalten bleiben.

Gesetzlich wie privat Krankenversicherte können ab 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis beläuft sich bei einem unverheirateten Durchschnittsverdiener auf rund 400 Euro. Privat Versicherte dürfen zudem die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder geltend machen. In der Summe beträgt die Steuerentlastung rund zehn Milliarden Euro und ist damit die größte steuerliche Entlastungsmaßnahme in dieser Legislaturperiode.

Eine Änderung des Energiesteuergesetzes hilft der deutschen Land- und Forstwirtschaft. Danach können wieder alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einen Teil der Mineralölsteuern zurückfordern, die sie für sogenannten Agrardiesel bezahlen. Auf Antrag erhalten sie 21,48 Cent je Liter Agrardiesel zurückerstattet. Insgesamt dürften die Land- und Forstwirte dadurch um rund 300 Millionen Euro entlastet werden. Mindest- und Höchstmengen, die früher Voraussetzung für eine Rückerstattung waren, entfallen auf zwei Jahre befristet komplett. Binninger begrüßt die Neuregelung: "Die aktuelle Wirtschaftskrise trifft auch die Land- und Forstwirte hart, deshalb dürfen wir hier nicht untätig bleiben."

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