| 19.06.2009
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Binninger: Entlastung für Bürger, Unternehmen und Landwirtschaft
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag mehrere
Gesetze zur steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern, der Landwirtschaft und mittelständischer
Unternehmen beschlossen. Der Böblinger Bundestagsabgeordnete Clemens
Binninger sagte dazu: "Kleine und mittlere Betriebe sind das Rückgrat
der deutschen Wirtschaft. Steuerentlastungen helfen ihnen, Arbeitsplätze
zu sichern und heil
durch die Krise zu kommen. "
Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu einer halben
Million Euro müssen
ab 1.
Juli erst dann die Mehrwertsteuer einer Rechnung abführen, wenn diese
vom Kunden auch bezahlt worden ist. Bisher wurde die Mehrwertsteuer
bereits direkt nach der Rechnungsstellung fällig. Gerade für kleinere
Unternehmen wurde dies zur finanziellen Belastung, wenn ein Kunde
seine Rechnung nicht fristgerecht beglich. Clemens Binninger sagte dazu: "Gerade
in Zeiten der Krise darf der
Staat kleine Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen nicht zwingen,
bei der Mehrwertsteuer in Vorleistung zu treten."
Diese Maßnahme ist vorerst bis Ende 2011 befristet. Die Steuerentlastung
für die Betriebe summiert sich auf rund zwei Milliarden Euro.
Weitere Neuregelungen betreffen die Unternehmensbesteuerung.
Unternehmen die einen anderen Betrieb kaufen und sanieren können nun
frühere
Verluste des übernommenen Betriebs steuermindernd geltend machen. Voraussetzung
dafür
ist allerdings, dass die Arbeitsplätze in dem Betrieb erhalten bleiben.
Gesetzlich wie privat Krankenversicherte können ab 2010 ihre Beiträge
zur
Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Die
Steuerersparnis beläuft sich bei einem unverheirateten Durchschnittsverdiener
auf rund 400 Euro. Privat Versicherte dürfen zudem die Beiträge für
ihre
mitversicherten Kinder geltend machen. In der Summe beträgt die Steuerentlastung
rund zehn Milliarden Euro und ist damit die größte steuerliche Entlastungsmaßnahme
in dieser Legislaturperiode.
Eine Änderung des Energiesteuergesetzes hilft der deutschen Land- und
Forstwirtschaft. Danach können wieder alle land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe einen Teil der Mineralölsteuern zurückfordern, die sie für
sogenannten
Agrardiesel bezahlen. Auf Antrag erhalten sie 21,48 Cent je Liter Agrardiesel
zurückerstattet. Insgesamt dürften die Land- und Forstwirte dadurch
um rund 300
Millionen Euro entlastet werden. Mindest- und Höchstmengen, die früher
Voraussetzung für eine Rückerstattung waren, entfallen auf zwei Jahre
befristet
komplett. Binninger begrüßt die Neuregelung: "Die aktuelle
Wirtschaftskrise
trifft auch die Land- und Forstwirte hart, deshalb dürfen wir hier nicht
untätig
bleiben."
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