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29.07.2009 |

Clemens Binninger schreibt an Bundesfinanzminister und fordert:
Keine Umsatzsteuerpflicht für Schulspeisungen

Der Böblinger CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger hat sich in die derzeit laufende Diskussion um die Umsatzsteuerpflicht von Schulspeisungen eingeschaltet und sich mit einem Schreiben an den Bundesfinanzminister gewandt. Darin fordert er, die Umsatzsteuerpflicht für Schulspeisungen mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass auszusetzen. Hintergrund ist ein jüngst ergangenes Gerichtsurteil, wonach gemeinnützige Schulfördervereine für Mittagessen, das sie Schülerinnen und Schülern anbieten, grundsätzlich Umsatzsteuer abführen müssen.

Clemens Binninger sagte dazu: "Es wäre nicht akzeptabel, wenn Schülerinnen und Schüler Umsatzsteuer für Essen bezahlen müssen, das ihre eigenen Eltern als ehrenamtliche Kochmütter und -väter in den Schulküchen zubereitet haben. So motivieren wir sicher keine ehrenamtlichen Helfer."

Für die Schulfördervereine gebe es nach dem Gerichtsurteil zwar verschiedene Varianten, zu einer Umsatzsteuerbefreiung zu gelangen, so Binninger. Dazu müssten Sie allerdings ihre Satzung überprüfen und gegebenenfalls ändern, was nicht über Nacht gehe. Binninger sieht daher den Bundesfinanzminister in der Pflicht, den Vereinen mittels eines sogenannten Nichtanwendungserlasses den Zeitdruck zu nehmen. Ein solcher Erlass ermöglicht es der Finanzverwaltung, ein Gerichtsurteil nur im konkreten Fall, aber nicht in anderen ähnlich gearteten Fällen anzuwenden.

Die gemeinnützigen Schulfördervereine müssen entscheiden, welche Variante der Umsatzsteuerbefreiung für sie die beste ist. Zum einen ist das Schulessen vollständig steuerfrei, sobald ein gemeinnütziger Schulförderverein einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen ist und der Preis für das Essen hinter den Preisen eines Erwerbsunternehmers zurückbleibt. Zum anderen fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Verein auch Erziehungs- oder Ausbildungszwecke wahrnimmt.

Das Ehrenamt dürfe jedenfalls nicht an den Finessen des Umsatzsteuerrechts scheitern, so Binninger abschließend.

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