| 29.07.2009
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Clemens Binninger schreibt
an Bundesfinanzminister und fordert:
Keine Umsatzsteuerpflicht für Schulspeisungen
Der Böblinger CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger
hat sich in die derzeit laufende Diskussion um die Umsatzsteuerpflicht
von Schulspeisungen eingeschaltet und sich mit einem Schreiben
an den Bundesfinanzminister gewandt. Darin fordert er, die Umsatzsteuerpflicht
für Schulspeisungen mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass
auszusetzen. Hintergrund ist ein jüngst ergangenes Gerichtsurteil,
wonach gemeinnützige Schulfördervereine für Mittagessen,
das sie Schülerinnen und Schülern anbieten, grundsätzlich
Umsatzsteuer abführen müssen.
Clemens Binninger sagte dazu: "Es wäre nicht akzeptabel,
wenn Schülerinnen und Schüler Umsatzsteuer für Essen
bezahlen müssen, das ihre eigenen Eltern als ehrenamtliche
Kochmütter und -väter in den Schulküchen zubereitet
haben. So motivieren wir sicher keine ehrenamtlichen Helfer."
Für die Schulfördervereine gebe es nach dem Gerichtsurteil
zwar verschiedene Varianten, zu einer Umsatzsteuerbefreiung zu
gelangen, so Binninger. Dazu müssten Sie allerdings ihre Satzung überprüfen
und gegebenenfalls ändern, was nicht über Nacht gehe.
Binninger sieht daher den Bundesfinanzminister in der Pflicht,
den Vereinen mittels eines sogenannten Nichtanwendungserlasses
den Zeitdruck zu nehmen. Ein solcher Erlass ermöglicht es
der Finanzverwaltung, ein Gerichtsurteil nur im konkreten Fall,
aber nicht in anderen ähnlich gearteten Fällen anzuwenden.
Die gemeinnützigen Schulfördervereine müssen entscheiden,
welche Variante der Umsatzsteuerbefreiung für sie die beste
ist. Zum einen ist das Schulessen vollständig steuerfrei,
sobald ein gemeinnütziger Schulförderverein einem Wohlfahrtsverband
als Mitglied angeschlossen ist und der Preis für das Essen
hinter den Preisen eines Erwerbsunternehmers zurückbleibt.
Zum anderen fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Verein auch
Erziehungs- oder Ausbildungszwecke wahrnimmt.
Das Ehrenamt dürfe jedenfalls nicht an den Finessen des Umsatzsteuerrechts
scheitern, so Binninger abschließend. |