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27.08.2009 |

Binninger und Strobl:
Bundesfinanzminister in der Pflicht
Finanzhof-Urteil umsetzen: Jahreswagenverkauf jetzt fair besteuern


Die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger und Thomas Strobl fordern den Bundesfinanzminister dazu auf, das soeben veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Jahreswagen schnell umzusetzen. Der Bundesfinanzhof hat die bisher gültige Berechnungsmethode, die in einem Erlass des Bundesfinanzministeriums geregelt wird, für nichtig erklärt.

Der Bundesfinanzminister sei jetzt in der Pflicht, den umstrittenen Erlass endlich aufzuheben, so Clemens Binninger und Thomas Strobl. "Der Bundesfinanzminister muss jetzt handeln. Er kann mit einem Federstrich die Scheinbesteuerung abschaffen", sagten die beiden CDU-Abgeordneten weiter. Angesichts der wirtschaftlichen Lage sei es dringend notwendig, Impulse für deutsche Automobilhersteller zu setzen, die unter der Krise leiden.

"Anders als die Abwrackprämie wäre die marktgerechte Besteuerung von Jahreswagen ordnungspolitisch ein sauberes Instrument", so Clemens Binninger und Thomas Strobl weiter. Die faire Besteuerung des Jahreswagenverkaufs koste den Steuerzahler keinen Cent und belebe den Markt nachhaltig und langfristig.

Clemens Binninger und Thomas Strobl hatten das Thema Jahreswagenbesteuerung bereits im April aufgegriffen. In einem Schreiben hatten sie den Bundesfinanzminister dazu aufgefordert, den betreffenden Erlass abzuschaffen. Grundsätzliche Unterstützung fanden sie dabei auch bei der CDU/CSU-Fraktionsspitze. Volker Kauder MdB und Dr. Peter Ramsauer MdB schlossen sich ihrem Vorschlag in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister an.

Nachdem sich das Bundesfinanzministerium der Forderung von Clemens Binninger und Thomas Strobl bislang verweigert hatte, erhält sie durch das Urteil des Bundesfinanzhofs nun Nachdruck. Der Bundesfinanzhof begrenzte in einem heute in München veröffentlichten Urteil die Besteuerung von Jahreswagen. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers sei keine geeignete Grundlage, um den zu versteuernden geldwerten Vorteil zu berechnen, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei, zu welchem Preis das Auto von Händlern angeboten wird. (Az: VI R 18/07)

Folgendes Beispiel macht die Problematik deutlich:
Ein Privatkunde kauft beim Händler einen PKW für 30.000 Euro, nachdem er zuvor insgesamt 5.000 Euro Rabatt erhalten hat. Der Werksangehörige kauft das gleiche Fahrzeug für 27.500 Euro, sein Vorteil - der zu versteuern ist - gegenüber dem Privatkunden beträgt real 2.500 Euro. Nicht aber in der "Erlasswelt" des Finanzministeriums. Dort wird unterstellt, dass der Privatkunde nur halb soviel Rabatt bekommt, was zu einem "fiktiven Händlerpreis" von 32.500 Euro führt. Anhand dieses "fiktiven Händlerpreises" wird der geldwerte Vorteil für den Werksangehörigen ermittelt, der nun nicht mehr bei 2.500 Euro, sondern bei 5.000 Euro liegt.

"Im Ergebnis muss der Werksangehörige damit einen geldwerten Vorteil versteuern, den er in dieser Höhe gar nicht hat und entscheidet sich deshalb gegen den Kauf", so Clemens Binninger und Thomas Strobl. "Wir begrüßen, dass der Bundesfinanzhof dieser Praxis nun ein Ende macht", so die beiden CDU-Abgeordneten weiter, denn seit dem Wegfall des Rabattgesetzes im Jahr 2001 und damit verbundenen hohen Händlerrabatten lohne sich der Kauf eines Jahreswagen für Betriebsangehörige faktisch kaum noch. Dies habe zu einem Einbruch des Marktes um mehr als 80 Prozent seit 2002 geführt.

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