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07.11.2009 |

Landesregierung antwortet Sabine Kurtz:
Neue Anforderungen an Schulleitungen durch größere Eigenständigkeit der Schulen

In den letzten Jahren wurde die Eigenständigkeit der Schulen immer mehr gestärkt. Für die Schulleitungen haben sich daraus neue Anforderungen und Aufgaben ergeben. Die baden-württembergische Landesregierung erkennt dies an und unterstützt die Schulleiterinnen und Schulleiter in ihrer Arbeit. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf einen Antrag von Sabine Kurtz MdL (CDU) hervor.

Sabine Kurtz, LeonbergStärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen

„Die Bildungsplanreform 2004 hat zu einer stärkeren Eigenständigkeit der Schulen geführt“, so die Leonberger Landtagsabgeordnete. Im Vordergrund stünde seitdem nicht mehr, welche Inhalte gelehrt werden, sondern welche Kompetenzen von den Schülern erworben werden. Den Schulen komme die Aufgabe zu, die Schulqualität und die Unterrichtsinhalte eigenverantwortlich weiterzuentwickeln, die Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern und individuelle Lösungen für Problemstellungen zu entwickeln.

Erweitertes Aufgabenspektrum für Schulleitungen

Die Schulleitungen hätten dabei eine Schlüsselrolle. Sabine Kurtz, die stellvertretende Vorsitzende des Landtags-Schulausschusses ist, betont: „Früher mussten Schulleiterinnen und Schulleiter im Wesentlichen für einen geordneten Schulbetrieb sorgen. Heute umfasst das Berufsbild Schulleitung jedoch ein breites Spektrum von Leitungsaufgaben, zu denen pädagogische, administrativ-organisatorische und repräsentative Funktionen sowie Aufgaben der Personalführung und -entwicklung gehören.“ Durch den Ausbau von Ganztagsschulen sei dieses Aufgabenfeld noch größer geworden.

Sabine Kurtz begrüßt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Zuständigkeiten aus dem Bereich der Personal- und Disziplinar­verantwortung auf die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen worden sei. „Dies betrifft beispielsweise die Beurlaubung aus wichtigem persönlichem Anlass, zur Ausübung von Ehrenämtern sowie zur Teilnahme an Kuren.“ Auch in das Lehrereinstellungsverfahren sei die Schulleitung inzwischen maßgeblich eingebunden.

Mehr Leitungszeit

Damit die Schulleitungen dieser Aufgabenfülle gerecht werden können, sei 2005 die Leitungszeit eingeführt worden. „Schulleiterinnen und Schulleiter sind heute nicht mehr in erster Linie Lehrkräfte mit Deputatsreduktion, sondern pädagogische Führungskräfte mit einer bestimmten Unterrichtsverpflichtung“, erläutert Sabine Kurtz. Durch die Erhöhung der Leitungszeiten für Schulleiterinnen und Schulleiter stünden den Schulleitungen seit Beginn des Schuljahrs 2009/10 mehr Zeit für die Leitung der Schule zur Verfügung. Im Umkehrschluss erteilten sie weniger Unterricht als bisher. Zum Ausgleich würden 500 Deputate zusätzlich bereitgestellt.

Unterstützung durch Schulverwaltungsassistenten

Auch Schulleitungsassistenten dienten der Entlastung, indem sie Verwaltungsaufgaben übernehmen. Seit dem Schuljahr 2006/07 laufe der Schulversuch „Schulverwaltungsassistenz“. Im Versuch würden die Schulverwaltungsassistenten je zur Hälfte vom Land und von der Kommune finanziert. „Die Erfahrungen mit den Schulverwaltungsassistenten sind gut. Ob dieses Konzept allerdings landesweit eingeführt werden kann, wird entscheidend von den haushaltsmäßigen Möglichkeiten abhängen“, so die Leonberger Abgeordnete.

Qualifizierung von Schulleitungen

Für Sabine Kurtz ist die Aus- und Fortbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern von enormer Bedeutung. „Schulleiter sind inzwischen nicht mehr nur Lehrer mit zusätzlichen Verwaltungsaufgaben, sondern sie benötigen für ihre Arbeit immer mehr Managementqualitäten.“ Seit dem Schuljahresbeginn 2007/08 werde ein neues Konzept der verpflichtenden Einführungsfortbildung für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter eingesetzt. Auch die weiteren Mitglieder der Schulleitungsteams könnten sich schulen lassen. Im Rahmen der Führungskräfteentwicklung im Kultusressort würden seit Juli 2009/10 zudem Vorbereitungs- und Auswahlseminare für interessierte Lehrkräfte angeboten. Damit solle sichergestellt werden, dass eine ausreichende Zahl von vorqualifizierten Bewerberinnen und Bewerber für Schulleitungsstellen zur Verfügung steht.

„Ich habe enormen Respekt vor der Arbeit der Schulleiterinnen und Schulleiter in Baden-Württemberg Sie tragen eine große Verantwortung für die Qualität der Schulen und des dort geleisteten Unterrichts“, betont Sabine Kurtz. Insofern sei es wichtig, dass die Schulleitungen zum einen mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet seien. Zum anderen seien die Schulleitungen auf eine angemessene Unterstützung und Entlastung angewiesen, um ihre Kernaufgaben gut erfüllen zu können. „Die Landesregierung hat in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen getroffen, um diesen Aspekten Rechnung zu tragen“, so die stellvertretende Vorsitzende des Schulausschusses.

Der Antrag von Sabine Kurtz (Landtags-Drucksache 14/5224) wird in der Sitzung des Landtags-Schulausschusses am 11. November 2009 beraten werden.

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