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27.04.2010 |
CDU-Sozialausschüsse warnen vor Lohndumping
Die CDU-Sozialausschüsse (CDA) fordern in ihrem Mai-Aufruf eine Kehrtwende ihrer Partei in der Arbeitsmarktpolitik. Die CDU müsse sich wieder mehr den Sorgen und Nöten der arbeitenden Menschen zu wenden.
Die Wirtschaftskrise darf nach Meinung des CDU Arbeitnehmerflügels nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer nur noch befristet oder als Leiharbeitnehmer eingestellt werden. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors in Deutschland verändert die Arbeitswelt und erhöht das Risiko der Altersarmut. „In einem reichen Land wie Deutschland sind heute in einigen Branchen Arbeitsbedingungen vorzufinden, die Arbeitnehmer ihrer Würde berauben. Damit sollen Branchentarifverträge und der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen werden. Es gibt Betriebe, die einen Teil der Belegschaft ausgliedern, um diese als Leiharbeitnehmer zu verminderten Löhnen dauerhaft wieder zu beschäftigten“, kritisiert der Kreisvorsitzende der CDU- Sozialausschüsse Roland Horvath.
Die CDU-Sozialausschüsse fordern die Leiharbeit und die Befristung von Arbeitsverträgen gesetzlich einzuschränken.
Beide arbeitsmarktpolitischen Instrumente waren, so der CDA-Kreisvorsitzende, für den Ausgleich vorübergehender Produktionsspitzen in der Industrie gedacht. „Hier muss CDU in der schwarz-gelben Koalition in Berlin, als Anwalt der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, noch ihre Hausaufgaben machen“, so Horvath.
Arbeitsverträge dürfen nach den CDA Forderungen nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden.
Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Belegschaft eines Betriebes soll ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitnehmern nicht mehr als 5 % betragen.
Die Dauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers darf nach Auffassung der CDU Arbeitnehmerorganisation nicht mehr als 2 Jahre betragen.
Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit soll der Grundsatz „ gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten. Für die ersten 6 Monate müsse eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt werden.
Horvath weist darauf hin, dass ab Mai 2011 die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Mitgliedsländern der Europäischen Union gilt: „Ohne Aufnahme einer Lohnuntergrenze der Leiharbeitnehmer in das Arbeitnehmerentsendegesetz können dann Arbeitnehmer aus Osteuropa zu den tariflichen Bedingungen ihrer Heimatländer beschäftigt und bezahlt werden“.
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