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06.08.2010 |

Wichtige Information:
Neues Merkblatt zum Datenschutz bei Google Street View
Mustervorlage für Widerspruch

Keine Bilder für Google Street ViewNach wie vor sind Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in Sorge über Google Street View. Sie befürchten, dass durch die Aufnahme und Speicherung von Fotos ihres Hauses oder ihrer Wohnung und durch deren Veröffentlichung im Internet ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

In diesem Sinne ist vor einiger Zeit auch schon der Kreisverband Böblingen der Jungen Union aktiv geworden. Darauf macht der CDU-Kreisvorsitzende Wolfgang Heubach aufmerksam. So habe der JU-Kreisvorsitzende Swen Menzel argumentiert: "Das Vorhaben von Google bedeutet für die Junge Union primär - anders, als vom Anbieter suggeriert - keinen Freiheitsgewinn, sondern einen Eingriff in die Privatsphäre". Diese Auffassung sei von der CDU voll geteilt worden, erklärt Heubach. Er weist deshalb alle besorgten Bürgerinnen und Bürger auf das neue Merkblatt zum Datenschutz bei Google Street View hin, das vom baden-württembergischen Innenministerium herausgegeben wurde. Außerdem ist eine Mustervorlage für den Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch Google Street View beigefügt. "Ich begrüsse es ausdrücklich, daß damit allen besorgten Bürgerinnen und Bürgern eine ausführliche Information sowie eine praktikable Handhabung für einen möglichen Widerspruch angeboten werden kann", betont der CDU-Kreisvorsitzende.

Merkblatt: Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich beim Innenministerium Baden-Württemberg hat ein Merkblatt ausgearbeitet, das aktuelle Informationen über die Realisierung des Projekts sowie die datenschutzrechtliche Beurteilung von Straßenpanorama-Diensten im Allgemeinen und von Google Street View im Besonderen enthält. Ferner finden sich darin Informationen zum Widerspruchsverfahren, zu kommunalen Sammelwidersprüchen sowie über den Gesetzentwurf des Bundesrats, durch den spezifische gesetzliche Regelungen für Straßenpanorama-Dienste im Internet in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden sollen.

„Die beim Innenministerium angesiedelte Datenschutzaufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich hat zwar auch bislang schon vielfältige Informationen zu Google Street View herausgegeben, das neue Merkblatt fasst jedoch alles rund um Street View datenschutzrechtlich Wissenswerte zusammen“, sagte Innenminister Heribert Rech bei der Vorstellung des Merkblatts in Stuttgart. „Wer nicht möchte, dass sein Haus oder seine Wohnung im Internet präsentiert wird, sollte von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.“

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