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01.12.2010 |

Ausbau inklusiver Bildungsangebote:
Sabine Kurtz im Dialog mit Schulleitungen

Vollbesetzt war dieser Tage die Aula der Pestalozzischule Leonberg. Rund 60 Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer aus dem Landkreis Böblingen waren der Einladung der CDU-Landtags­abgeordneten Sabine Kurtz gefolgt, um sich über das Thema Inklusion zu informieren und auszutauschen.

Sabine Kurtz (Mitte) im Gespräch mit Schulleiterinnen und Schulleitern.

„Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Schülern ist ein brandaktuelles Thema, das Sonderschulen und allgemeine Schulen gleichermaßen betrifft“, so Sabine Kurtz. Die stellvertretende Vorsitzende des Landtags-Schulausschusses sieht Baden-Württemberg bei diesem Thema gut aufgestellt. „Bereits heute besuchen 29 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemeine Schule; der Bundesdurchschnitt liegt bei ca. 16 Prozent.“ Die Zahl der Außenklassen von Sonderschulen an allgemeinen Schulen sei in den letzten Jahren auf 340 angestiegen; rund 1.900 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen lernen dort mit nicht-behinderten Kindern. Dennoch würden sich aus der am 26. März in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention neue Herausforderungen ergeben. So sollen nach dem Willen der Landesregierung die Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht-behinderten Schülern künftig zusätzlich erweitert werden.

Große Zustimmung erhielt der gastgebende Schulleiter der Pestalozzischule Leonberg, Volker Philippin, der sich in seiner Begrüßung dafür aussprach, die Arbeit der Sonder- und Förderschulen und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler stärker anzuerkennen. Er verwies darauf, dass immerhin zwei Drittel der Förderschüler später in Kooperation mit den Beruflichen Schulen den Hauptschulabschluss erwerben und gleichzeitig eine qualifizierte Berufsvorbereitung erhalten.

„Das Netzwerk zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen muss noch dichter werden“, forderte Sönke Asmussen, Ministerialrat im baden-württembergischen Kultusministerium. Er zeichnete in seinem Impulsreferat die Entwicklung des Sonderschulwesens nach. Dabei wies er darauf hin, dass die Sonderschulpflicht in Baden-Württemberg in den 1960er Jahren eingeführt wurde, um Behinderten einen Zugang zur schulischen Bildung zu ermöglichen. In den vergangenen Jahrzehnten sei der Bereich der Sonderpädagogik dann immer weiter geöffnet worden. „Durch die UN-Behindertenrechtskonvention hat das Thema einen neuen Schub bekommen und ist jetzt weit oben auf der schulpolitischen Agenda“, so Sönke Asmussen.

„Teilweise gibt es eine abwartende Haltung gegenüber dem gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung, andererseits aber auch schon viel Erfahrung." Auch von Elternseite gebe es Hoffnungen und Befürchtungen zum Thema. Der Ministerialrat plädierte deshalb dafür, passgenaue Lösungen zu entwickeln, die sich jeweils am Einzelfall und an den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort orientieren. Das neue Schulgesetz, das voraussichtlich zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft treten wird, solle einen möglichst offenen Rahmen vorsehen, der die Entwicklung und Umsetzung verschiedener Modelle weiterhin erlaube. Damit dieser Prozess fachlich gut ausgestaltet und begleitet werden kann, sei es wichtig, dass die Sonder- und Förderschulen, die über viel Kompetenz und Erfahrung verfügen, erhalten bleiben.

„Das gemeinsame Lernen von Behinderten und Nicht-Behinderten kann für beide Seiten eine tolle Bereicherung sein, zum gegenseitigen Verständnis beitragen und enorme Synergieeffekte erzeugen“, betonte Sönke Asmussen. Zudem könnten die sonderpädagogischen Angebote dadurch stärker dezentralisiert und somit die Fahrtwege von behinderten Schülerinnen und Schülern verkürzt werden. Allerdings werde auch in Zukunft nicht jede Schule in der Lage sein, Kinder mit jeglicher Art von Behinderung aufzunehmen. Beim Ausbau inklusiver Bildungsangebote gelte es immer auch zu berücksichtigen, welche Einrichtungen bereits bestehen und welche finanziellen Ressourcen vorhanden seien.

In der Diskussion wurden zahlreiche offene Fragen, Probleme und Herausforderungen aus der schulischen Praxis angesprochen. Dabei ging es u.a. um Finanzierungsfragen und um die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Sabine Kurtz und Sönke Asmussen sagten zu, die angesprochenen Punkte in die weiteren Überlegungen und Beratungen einfließen zu lassen.

Informationskasten:
UN-Behindertenrechtskonvention / Inklusion:

Seit 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie sieht für Behinderte einen umfassenden Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe vor. Dies betrifft auch den Bildungsbereich. Das baden-württembergische Kultusministerium hat deshalb im Mai 2009 einen Expertenrat eingerichtet, der sich mit der Frage beschäftigt hat, wie die Beratung, Unterstützung und Bildung von jungen Behinderten weiter verbessert werden kann. Die am 18. Februar 2010 von diesem Gremium vorgelegten Empfehlungen sehen u.a. eine Abschaffung der Sonderschulpflicht vor. Künftig sollen Eltern, Schulleiter, Lehrkräfte, Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen von Bildungswegekonferenzen gemeinsam über den individuell passgenauen Bildungsweg und Lernort der Schülerinnen und Schüler beraten. Der elterliche Erziehungsplan steht dabei im Mittelpunkt der Beratungen und soll Grundlage für die Entscheidung aller Beteiligten sein. Darüber hinaus sollen alle Staatlichen Schulämter die bereits heute bestehenden Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts ausbauen und verstärkt inklusive Bildungsangebote realisieren. Die Regierungspräsidien, das Kultusministerium und der Expertenrat begleiten diesen Entwicklungsprozess. In fünf Schwerpunktregionen (Staatliche Schulämter Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Konstanz und Biberach) sollen Erfahrungen mit dem Ausbau der inklusiven Bildungswege gesammelt, systematisiert und dokumentiert werden. Diese Erkenntnisse bilden dann die Grundlage für eine entsprechende Schulgesetzänderung.

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